Laut Ausschussempfehlungen hat sich ein Unterausschuss des Bundesratsagrarausschusses auf rund 50 Änderungsforderungen Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigt. Die meisten Länder wollen zusätzliche Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufnehmen. Auf diese Weise sollen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren, zur Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln, für Sachkundenachweise zur Haltung von Nutz- und Heimtieren sowie für Krisenpläne bei Havarien und Bränden in Tierhaltungen ermöglicht werden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde.
Darüber hinaus fordere ein Großteil der Länder eine Sachkundepflicht für Landwirte zur Schädlingsbekämpfung, ein Verbot der Pelztierhaltung sowie eine Neudefinition von Qualzucht. Unter Qualzucht soll künftig auch fallen, wenn das Gebären oder die Fortpflanzung nicht mehr natürlich möglich sind.
Das vorgesehene Verbot des Schenkelbrands beim Pferd, welches insbesondere in der Unionsfraktion auf Ablehnung stößt, sei von Länderseite nicht thematisiert worden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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