Im Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in der vergangenen Woche eine knappe Mehrheit für einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern aus, die Entscheidungskompetenz nicht auf die Ebene von Regionen zu übertragen.
Die im Kommissionsentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten den Anbau in Teilen ihres Hoheitsgebiets beschränken oder untersagen können, sei bedenklich, heißt es in dem Antrag. Eine etwaige Anbaubeschränkung oder Anbauversagung dürfe nur für den Mitgliedstaat insgesamt gelten. Andernfalls könnten keine geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der Koexistenz zwischen den Regionen ergriffen werden.
Widerspruch zum Ziel eines harmonisierten Binnenmarktes
Keine Mehrheit fand in dem Ausschuss hingegen ein gemeinsam von
- Niedersachsen
- Baden-Württemberg
- Sachsen-Anhalt und
- Schleswig-Holstein
eingebrachter Antrag, in dem das Vorhaben der EU-Kommission insgesamt ablehnend beurteilt wird. In dem Antrag wird der Vorschlag abgelehnt, den Mitgliedstaaten das Recht einzuräumen, den Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet ohne Angaben von wissenschaftlichen Gründen zu beschränken oder zu verbieten. Eine solche Regelung stünde den genannten Ländern zufolge dem Ziel eines harmionisierten Binnenmarktes in der Gemeinschaft entgegen. Die rechtliche Wirkung der EU-weit harmonisierten Zulassung werde drastisch limitiert. Auswirkungen auf den Saatguthandel seien nicht auszuschließen. Schließlich weist der Mehrländerantrag darauf hin, dass Mitgliedstaaten, die von der Ausstiegsklausel Gebrauch machen wollten, ein erhebliches rechtliches Risiko eingingen.
Verbindliche Kriterien für Anbauverbot notwendig
Unterdessen ist der Umweltausschuss der Länderkammer mehrheitlich einem Antrag der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Bremen und
- Hamburg
gefolgt, in dem auf ungeklärte Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem nationalen Anbauverbot hingewiesen wird. So sei unklar, wie die Mitgliedstaaten bei Umsetzung der sogenannten "opt-out"-Lösung ihren unions- und völkerrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Warenverkehrsfreiheit, den Grundrechten des Welthandelsrechts sowie den allgemeinen Grundsätzen des Binnenmarktes nachkommen könnten. Im Kommissionsentwurf fehlten konkrete und verbindliche Vorschläge, unter welchen Voraussetzungen der Anbau in einem EU-Land verboten werden dürfe, moniert der Umweltausschuss.
Mitgliedsländer brauchen Einfluss bei GVO-Zulassung
Zudem dürfe es bei einer Umsetzung des Vorschlages weder zu einer beschleunigten Zulassung auf EU-Ebene für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) noch zu einer Lockerung der strikten Vorschriften für die Bewertung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken unter Beteiligung der Mitgliedstaaten kommen. Nur in Verbindung mit den umfassenden Mitwirkungsrechten der Mitgliedsländer bei der Zulassung von GVO auf EU-Ebene könne die Entscheidungsmöglichkeit der Mitgliedstaaten, den Anbau von GVO zu beschränken oder zu untersagen, einen wirksamen Beitrag dazu leisten, der schleichenden Verunreinigung des gesamten Binnenmarktes mit GVO entgegenzusteuern.
Bundesregierung soll gentechnikfreien Regionen Rechtssicherheit geben
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen des derzeit geltenden EU-Rechts alle Möglichkeiten auszuschöpfen, gentechnikfreien Regionen mehr Rechtssicherheit zu gewähren und dabei den Ländern die notwendigen Entscheidungskompetenzen zu übertragen. (AgE)
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