Wie der Dachauer Merkur berichtet, demonstrierte letzte Woche ein Landwirt als geschundener Jesus verkleidet vor dem Dachauer Finanzamt. „Die Menschen, die dort arbeiten“, sagte er gegenüber dem Merkur, „will ich daran erinnern, dass sie ihre Mitmenschen würdevoll behandeln sollen und nicht zu Unrecht wie Verbrecher.“ Er demonstriert gegen die jahrelange Schikane, welcher er ausgesetzt war.
120.000 Euro Steuernachzahlung
Im Stall von Georg Prummer im bayerischen Niederroth standen bis 2014 28 Milchkühe. Seine betrieblichen Einkünfte bewegten sich in dieser Zeit unter dem Grundfreibetrag, sagt er. Deshalb zahlte er keine Einkommenssteuer. 2015 erhält er jedoch einen Bescheid vom Finanzamt über eine Steuernachzahlung für die Jahre 2002 bis 2013 in Höhe von rund 120.600 Euro, berichtet Merkur. Kurz darauf leitet das Amt ein Steuerstrafverfahren gegen den Landwirt ein.
Finanzamt hat Höhe geschätzt
Laut Recherchen der Zeitung stehe im Schreiben, dass der Viehhalter „trotz mehrmaliger Aufforderungen nie Einkommensteuererklärungen eingereicht“ und daher Steuern „verkürzt“ habe. Die Besteuerung im Fall Prummer habe das Finanzamt geschätzt. Dies ist rechtens, aber nur im Falle, dass die zuständigen Beamten die Grundlagen „nicht ermitteln oder berechnen“ können. „Die vom Finanzamt haben bei mir bis zum Nachzahlungs-Bescheid noch nie eine Betriebsprüfung gemacht“, sagt Georg Prummer gegenüber Merkur.
Betriebsprüfung klärt Fall
Es bahnte sich ein Rechtsstreit an, nachdem der Landwirt gegen den Bescheid klagte. Erst im August 2016 unternahm das Finanzamt eine Betriebsprüfung und stellte schließlich fest, dass das Einkommen Prummers tatsächlich unter dem Grundfreibetrag lag.
Aber Anfang 2017 flatterte erneut eine Aufforderung zur Steuernachzahlung ins Haus Prummers. Diesmal solle er 5.670 Euro für das Jahr 2014 nachzahlen. Erst als das Finanzamt Freising den Fall erneut prüfte, wurde die Aufforderung fallengelassen und der Betrag rücküberwiesen.
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