Wie die Sächsische Zeitung (SZ) berichtet, sei ein Junglandwirt aus Meißen in Sachsen gleich zwei Mal betrunken Auto gefahren - und wurde erwischt. Der Führerschein des 21-Jährigen war infolgedessen natürlich weg. Denn aber braucht er unbedingt für seine Arbeit auf dem Betrieb.
Nun hat der zuständige Richter ein überraschendes Urteil gefällt. Entschieden habe er so das letzte Mal vor 20 Jahren, erklärte er vor Gericht.
Welche Traktoren darf man eigentlich mit dem Autoführerschein Klasse B fahren?
Busverbindung zu schlecht: Chef holt Junglandwirt ab
Der junge Landwirt sei zwei Mal betrunken mit dem Auto aufgehalten worden. Einmal habe er einen Promillewert von 1,1, das andere Mal 1,2 gehabt, so die SZ. Nun musste sich der 21-Jährige, der auf einem Betrieb in Nossen arbeitet, vor Gericht verantworten.
Er sei inzwischen extrem eingeschränkt, meinte er gegenüber dem Richter. Er müsse jetzt mit dem Bus zur Arbeit fahren - doch die Verbindungen passten nicht mit den Ernteterminen zusammen. Deshalb werde er von seinem Chef oder seiner Frau von zu Hause abgeholt oder schläft zeitweise mit auf dem Hof, zitiert die SZ den Angeklagten weiter.
Landwirt darf keine Landmaschinen wie Traktoren oder Mähdrescher fahren
Sein Arbeitgeber habe ihm ein Schreiben mitgegeben, dass er ihn kündigen muss, wenn er seinen Führerschein nicht zurückbekommt, so die Sächsische Zeitung. Denn er dürfe natürlich auch keine Landmaschinen wie Traktoren oder Mähdrescher fahren.
Doch er habe nach dem zweiten Mal sein Leben geändert, beteuerte der junge Mann. Er trinke nicht und rauche auch kein Cannabis mehr. Zudem habe er aus eigenem Antrieb das Gespräch mit einer Verkehrspsychologin gesucht, so die SZ.
Junglandwirt mit Vorbildfunktion: Weitere Sperre des Führerscheins gefordert
Das sei zwar löblich, so die Staatsanwältin - doch diesen Schritt hätte er schon nach der ersten Alkoholkontrolle machen müssen. Sie gehe davon aus, dass der Landwirt bei der zweiten Tat mit Vorsatz handelte - er müsse sich bewusst gewesen sein, dass er einen Fehler macht.
Da der Angeklagte auch Azubis ausbilden darf, habe er durchaus eine gewisse Vorbildfunktion. Die Staatsanwältin sprach sich daher für eine Sperre von weiteren zwölf Monaten aus, erklärt die Zeitung.
Junger Mann will arbeiten: Traum vom eigenen landwirtschaftlichen Betrieb
Sein Verteidiger hob seine positive Entwicklung sowie sein junges Alter hervor: „Er ist 21 Jahre alt, war auf einer Party und ist betrunken gefahren. Das tut er aber nicht regelmäßig. […] Zudem ist er einer der wenigen, die richtig arbeiten wollen", zitiert die SZ den Rechtsanwalt. Warum sollte man einem jungen Menschen, der seine Tat bereut und arbeiten will, das Leben so schwer machen?
Für den Angeklagte wäre es laut eigener Aussage mehr als eine Katastrophe, wenn er nicht mehr arbeiten dürfte. Schließlich möchte er irgendwann einmal seinen eigenen Betrieb leiten.
Junglandwirt ohne Führerschein darf weiter Landmaschinen fahren
Dann fällt der Richter das Urteil. Er gehe von zwei fahrlässigen Taten aus, da man den Vorsatz nicht nachweisen konnte. Verurteilt wird der Junglandwirt zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu 40 Euro. Sein Führerschein bleibe eingezogen und er dürfe erst nach zehn Monaten einen neuen beantragen.
Aber: Ausgenommen ist sein Führerschein für Traktoren und andere Landmaschinen. Der Richter erklärte abschließend: "Ich habe das letzte Mal vor 20 Jahren so entschieden. Hier ist es ein außergewöhnlicher Fall, da man die betriebliche Nutzung des Führerscheins klar abgrenzen kann.“
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.