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Naturschutzgesetz

Landwirt für zweite Mahd angeklagt: 3000 Euro Bußgeld

Bußgeld nach Gerichtsverfahren: Falsches Mähen im Naturschutzgebiet kann teurer werden. 3000 Euro Strafe muss ein Landwirt aus dem Bodenseekreis bezahlen, weil er einmal zu viel mähte.
am Dienstag, 01.11.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Ein Landwirt mähte die Randstreifen der Wiesen im Naturschutzgebiet Eriskircher Ried zu oft und wird deshalb zur Kasse gebeten. Die volle Höhe des angesetzten Bußgeldes verhängt das Gericht jedoch nicht.

Weil der Landwirt zweimal mähte, verstieß er gegen das Bundesnaturschutzgesetz und musste vor Gericht. Als Strafe wurde ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro angesetzt. Die Richterin am Amtsgericht Tettnang sah beim Landwirt nicht die alleinige Schuld, weshalb sie das Bußgeld auf 3000 Euro reduzierte.

Zweite Mahd ohne Genehmigung

Informationen des Südkuriers zufolge sagte der Angeklagte in der Verhandlung: „2019 bekam ich die Anordnung und von da an habe ich alles ordnungsgemäß ausgeführt.“ Wenn man das Zwangsgeld nicht zurücknehme, werde er die Flächen nicht mehr bewirtschaften, kündigte der Landwirt an.

Vor Gericht gab der Landwirt an, dass ein Mitarbeiter des Umweltschutzamtes seinem Sohn erklärt habe, dass man in den ersten zwei Jahren wegen des Stickstoffentzugs zweimal mähen dürfe. Aus einem Gesprächsprotokoll mit dem Landratsamt geht jedoch hervor, dass die zweite Mahd bei erhöhtem Aufwuchs erfolgen kann, dafür aber eine Genehmigung der Naturschutzbehörde nötig ist. Das berichtet der Südkurier online. 

Zu viel Mähen schadet Insekten

Die Frage, warum man im Eriskircher Ried nicht öfter mähen darf, beantwortete ein Mitarbeiter des Umweltschutzamtes damit, dass beim vollständigen Abmähen die Insekten verschwinden würden und damit die Nahrung für die Vögel im Vogelschutzgebiet.

„In Biotopen sollte man sowieso nur alle zwei Jahre mähen, sonst wird sich die Fläche nicht aufwerten lassen“, erklärte der Mitarbeiter des Umweltamtes. Braunkehlchen und Schwarzkehlchen seien im Zuge der Bewirtschaftung schon nicht mehr aufgetreten. Der Diplombiologe gab an, dass die Wiesen im Oktober erneut abgemäht wurden. Das sei möglich, weil die Fläche als Ausgleichsfläche für die Elektrifizierung der Bahnstrecke von der Deutschen Bahn gekauft wurde.

Zweite Mahd bringt Landwirt keinen Vorteil

Der Landwirt gab an, dass ihn der Subunternehmer – gemeint ist wahrscheinlich die Bahn – gebeten habe, die Flächen zweimal im Jahr zu mähen und ganz abzumähen. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass die sonstigen Auflagen entfallen. Und auch sein Sohn sagte aus, dass die Familie keinen eigenen Nutzen durch die zweite Mahd habe.

Mit Material von Südkurier

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