In Italien spitzt sich der schwelende Konflikt um den Anbau von gentechnisch veränderten Mais immer weiter zu. Wie Agra Europe (AgE) berichtet, wurde in der vergangenen Woche bekannt, dass ein Gentechnik-Aktivist auf einem Feld in Italien trotz Anbauverbot wieder GVO-Maissaatgut gesät hat.
Gentechnisch verändertes Maissaatgut gesät
Der Landwirt und Gentechnik-Aktivist Giorgio Fidenato habe auf einem Acker in der Provinz Udine im Nordosten Italiens gentechnisch verändertes Maissaatgut der Linie MON 810 trotz Anbauverbot ausgesät. Er fühle sich laut Presseberichten "verpflichtet", gegen die italienischen Gesetze zu verstoßen und kündigte gegebenenfalls einen erneuten Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um seine Rechte durchzusetzen.
Landwirt sieht sich als Verteidiger des freien Marktes
Der 57-jährige Fidenato, Präsident des Landwirtschaftsverbands Agricoltori Federati, sieht sich als Verteidiger des freien Marktes und des Einsatzes neuer Züchtungstechniken in der Landwirtschaft, berichtet Agra Europe.
Seiner Auffassung nach entspräche die europäische Richtlinie, die den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Kultivierung von gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gewährt, nicht den europäischen Verträgen.
Aktivist baute bereits 2014 Genmais an
Vor allem die Ungleichbehandlung in den Mitgliedstaaten widerspreche den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes, so Fidenato laut AgE. Bereits im Jahre 2014 habe er MON810-Mais angebaut und damit gegen italienisches Recht verstoßen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Das Landgericht Udine hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.
Wissenschaftliche Unsicherheit reiche nicht aus
Dieser sollte Auskunft geben, ob Italien das Anbauverbot mit Bezug auf das Vorsorgeprinzips im Lebensmittelbereich hätte erlassen dürfen. Laut EuGH reiche das Vorsorgeprinzip für das Ergreifen solcher Maßnahmen mit der dort genannten wissenschaftlichen Unsicherheit als Begründung nicht aus. Fidenato sieht sich laut AgE-Bericht damit in seinen Anliegen bestätigt.
Allerdings wies der Gerichtshof in einem weiteren Punkt darauf hin, dass auf nationaler Ebene Sofortmaßnahmen ergriffen und verlängert werden dürften, solange die Kommission nicht dagegen vorgehe.
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