Ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich wurde Mitte Juli aus der Untersuchungshaft entlassen, in der er seit Mitte Mai gesessen hatte. Das berichtet die Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Laut Berichterstattung von heute.at handelt es sich um einen vermögenden Landwirt und Landmaschinenmechaniker. Wie die Polizei mitteilte, soll am 17.5. ein Mordanschlag auf die Ex-Lebensgefährtin des 41-jährigen im Beisein derer gemeinsamen elfjährigen Tochter verübt worden sein. Der Frau wurden dabei mehrere Stichverletzungen im Bauchbereich zugefügt. Die 31-jährige beschuldigte ihren Ex-Partner der Tat. Kurz darauf wurde der zunächst Flüchtige von der Polizei festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Korneuburg gebracht.
Warum ist der Landwirt unschuldig?
Kriminalpolizeiliche Untersuchungen des Landeskriminalamts, des Bundeskriminalamtes und der Polizeiinspektion Groß-Enzersdorf, ergaben, dass die Anschuldigungen der 31-jährigen nicht bzw. nur teilweise mit den Untersuchungsergebnissen übereinstimmen. Sowohl aus einer Tatortrekonstruktion als auch aus den Aussagen eines bestellten Sachverständigen ergaben sich Widersprüche zur Darstellung der Frau.
Der 41-jährige, dem bereits zuvor bei einer Feier im Juli 2022 ein mit Methanol versetztes Getränk verabreicht worden sei, leide seitdem unter einer massiv verminderten Sehleistung. Aufgrund dieser sei er nicht in der Lage gewesen, am Tatort so zu handeln, wie seine Ex-Lebensgefährtin es ihm vorgeworfen hat.
Was geschieht mit der Ex-Partnerin des Landwirts?
Parallel zur Entlassung des 41-jährigen aus der Haft wurde die 31-jährige wegen Verdachtes der falschen Zeugenaussage und Verleumdung festgenommen und in der Justizvollzugsanstalt Korneuburg inhaftiert. Laut Polizei verweigert sie die Aussage.
Wie ist die Vorgeschichte zum Verbrechen?
Das Nachrichtenportal heute.at berichtet ausführlich über die Vorgeschichte zum Verbrechen. Vorausgegangen sein soll der Tat ein längeres Beziehungsdrama, mehrfache Änderungen des Testaments des 41-Jährigen zugunsten bzw. zuungunsten der 31-Jährigen sowie möglicherweise ein Suizidversuch und/oder eine Vergiftung des Landwirts.
Die Redaktion von agrarheute weist darauf hin, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
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