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Steiermark

Landwirt riegelt nach Kuh-Urteil seine Alm ab

Kühe auf der Alm
am Dienstag, 19.05.2020 - 11:23 (2 Kommentare)

Nachdem die Teilschuld des Landwirts an einem tödlichen Unfall mit einer Wanderin auf seiner Alm bestätigt wurde, riegelt ein Landwirt seine Alm nun ab.

Letzte Woche hat der Oberster Gerichtshof das Kuh-Urteil des Innsbrucker Oberlandesgerichts aus dem vergangenen Jahr bestätigt: die Wanderin, die im Juli 2014 beim Wandern von Rindern getöten wurde, ist Mitschuld an dem Unfall. Heißt im Umkehrschluss, dass eine Teilschuld beim Landwirt bleibt. Laut Gericht hätte er um die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung seiner Tiere  im Unglücksbereich wissen müssen, eine Umzäunung sei eine zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme gewesen (agrarheute berichtete). Er muss nun insgesamt 780 Euro monatliche Rente an den hinterbliebenen Ehemann und Sohn zahlen.

Kuh-Urteil existenzbdrohend für Landwirte

Nach dem Kuh-Urteil haben Landwirte in Berggebieten nun Angst. Hannes Willingshofer will laut der Kronen-Zeitung kein Risiko eingehen. Er hat den Weg durch seine steirische Sommeralm gesperrt. Normalerweise wandern über den Weg bis zu 400 Touristen pro Tag zu einer beliebten Jausen-Hütte. Doch angesichts des Kuh-Urteils des Obersten Gerichtshofs als letzte Instanz zog der 47-jährige Landwirt nun die Reißleine. Existenzbedrohende Strafen wie diese müsse er verhindern, sagt er gegenüber der Zeitung. Künftig hindert ein Elektrozaun Wanderer am Betreten seiner Alm - ab sofort und bis auf Weiteres. Die Wirtin, deren Hütte die Wanderer nun nur noch über Umwege erreichen, zeigt Verständnis für den Tierhalter.

Mit Material von krone.at

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