Wie die Kreiszeitung berichtet, wurde ein Landwirt aus Niedersachsen am Montag vom Amtsgericht Wildeshausen wegen des fahrlässigen und unberlaubten Umgangs mit Abfällen verurteilt.
Bei einer Silageplatte auf seinem landwirtschaftlichen Betrieb war belastetes Wasser festgestellt worden. Nun muss der Bauer und Diplom-Agraringenieur aus der Samtgemeinde Harpstedt im Landkreis Oldenburg eine Geldstrafe bezahlen und die Kosten des Prozesses übernehmen.
Belastete Sickersäfte nach Regen auf Silageplatte?
Was war passiert? Nach heftigem Regen im Mai 2021 stand Wasser um sowie auf einer circa 2.000 Quadratmeter großen Silageplatte. Ein Polizisten, der mit dem Rad vorbei kam, meldete dies bei seinen Kollegen. Da aus Maissilage belastete Gär- und Sickersäfte austreten können, muss man diese separat ableiten.
Es wurden also Proben entnommen, die dann auch eine geringe Belastung aufwiesen und nachteilig für das Grundwasser hätten sein können“, zitiert die Zeitung das Gutachten.
Laut einem Beamten, der vor Ort gewesen war, hätten die Abflusseinrichtungen nicht so funktioniert, wie sie sollten“, sagte er vor Gericht. Der Polizist habe eine Verstopfung der Rohre vermutet, wodurch möglicherweise auch nur kleinere Mengen abtransportiert wurden.
Landwirt fühlt sich unschuldig: Bauernhof niemals steril
Der Landwirt fühle sich unschuldig, so die Kreiszeitung. Die Werte der Proben seien so gering wie die aus jeder Pfütze mit Regenwasser. Er war sich sicher - es ist kein Sicker- oder Gärsaft ausgetreten - zumal die Ernte schon Monate her war.
Erklären könne er sich die Verunreinigung nur durch im normalen Betrieb auftretende Verschmutzungen, wie zum Beispiel den Dreck an einem Traktorreifen, schildert die Zeitung seine Aussage. Einen landwirtschaftlichen Betrieb kriege man nunmal nie ganz steril, meint der Diplom-Agraringenieur.
Belastetes Wasser sei 'abstraktes Gefährdungsdelikt'
Zwar gab der Staatsanwalt dem Landwirt im letztgenannten Sachverhalt recht, doch seien dennoch fahrlässig unerlaubt Abfälle gelagert worden. Er wäre verpflichtet gewesen, die Abfall-Flüssigkeit ordnungsgemäß aufzufangen, berichtet die Kreiszeitung weiter. Egal, ob der Boden tatsächlich verunreinigt wurde oder nicht - es sei ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
Der Verteidiger des Landwirts erwiderte, dass keine nennenswerten Mengen ins Grundwasser einsickerten. Sein Mandant hätte das Wasser sogar auf seinen Felder ausbringen dürfen - so gering seien die Werte der Proben gewesen.
Landwirt muss mit Starkregen rechnen: Zu Geldstrafe verurteilt
Doch die Richterin sah ebenfalls ein fahrlässiges Verhalten und erklärte, dass man „in Norddeutschland nunmal mit Starkregen rechnen muss. Da muss man eben Vorkehrungen treffen, damit es nicht zu einem Überlauf kommt“, zitiert sie die Kreiszeitung.
Der 76-jährige Landwirt wurde zur Zahlung von 750 Euro verurteilt.
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