Wie Baden Online berichtet, musste sich kürzlich ein Landwirt aus Baden-Württemberg vor Gericht verantworten.
Er habe angeblich zwei Reiterinnen beleidigt. Er sieht die Sache jedoch umgekehrt. Nicht er sei schuldig, sondern die beiden Frauen hätten aggressiv reagiert. Er wurde dennoch zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Und dabei habe er noch "Glück" gehabt, so die Zeitung.
Landwirt begegnet Pferdehalterinnen auf Feldweg
Doch was war im April 2022 genau passiert? Der 66-jährige Landwirt befuhr gegen 9.30 Uhr mit seinem Traktor einen landwirtschaftlichen Weg bei Rheinau in Baden-Württemberg. Er sei laut eigener Aussage „gemütlich mit höchstens 20 Stundenkilometern“ unterwegs gewesen, wie ihn die Zeitung zitiert.
Da seien plötzlich „über 100 Meter“ vor ihm zwei Pferde aufgetaucht. Neben den Tieren gingen ihre Halterinnen und hielten die Zügel in Händen. Der Landwirt wollte vorbeifahren, was laut ihm auch problemlos möglich gewesen wäre, wenn die Frauen nur ein kleines Stückchen auf die Seite gegangen wären.
Wie die Baden Online schreibt, sei es dazu jedoch gar nicht erst gekommen. Laut Anklage sei der 66-Jährige gleich verbal übel beleidigend auf die beiden Frauen losgegangen. Deshalb habe man ihn zunächst wegen zweifacher Beleidigung angeklagt, so der Staatsanwalt.
Frauen lassen Traktor nicht vorbei: Beleidigungen
Der Angeklagte verteidige sich, wie die Zeitung berichtet. Bei ihm müsse niemand auf die Seite springen. Er sei 80 bis 100 Meter hinter den Frauen hergefahren und habe gehofft, sie würden zur Seite gehen und ihm Platz machen. Vergeblich.
Dann habe er eben seinen Traktor angehalten und lediglich gefragt, ob sie „ein Problem“ hätten, zitiert Baden Online aus dem Gerichtsprozess. Eine der beiden Pferdehalterinnen habe dann auch noch den restlichen Weg versperrt, wild mit den Armen gefuchtelt und ihn als „Arschloch“ bezeichnet, erklärte der Bauer im Rahmen der Verhandlung. Dann sei er einfach nach rechts ausgewichen und auf dem Grünstreifen vorbeigefahren. Er habe bereits ähnliche Situationen erlebt - da seien die Gruppen aber gleich auf die Seite gegangen, so der 66-Jährige.
Aggressives Verhalten mit Frontlader: Pferde scheuen
Weiter erzählte er vor Gericht, dass er es durchaus verstehen könne, wenn es beispielsweise wegen eines schlechten Weges schwierig gewesen wäre, auf die Seite zu gehen. Das aber sei nicht der Fall gewesen. Die Straße ist „rund sechs Meter breit, der Schlepper nicht groß und der Frontlader ganz oben“, so der Landwirt laut Zeitungsbericht.
Bezüglich des Frontladers warfen ihm die Frauen zudem vor, diesen vor lauter Wut „hoch- und runtergefahren“ zu haben, während „der Traktor ohne zu verlangsamen auf uns zufuhr“, wie im Polizeiprotokoll zu lesen ist. Durch diese „bedrohliche Situation“ hätten die Pferde gescheut und seien nur mit Mühe festzuhalten gewesen.
Der Landwirt entgegnete darauf laut Baden-Online: „Hätte die Frau nicht so mit den Armen gefuchtelt und geschrien, hätten die Pferde auch nicht so gezogen.“
Landwirt: Kein Verständnis für Verhalten der Spaziergängerinnen
Einen Täter-Opfer-Ausgleich habe er abgelehnt, weil er selbst das Opfer sei, erklärte der Bauer dem Richter. Dieser fasste jedoch abschließend zusammen: „Nach bisherigem Stand entsprechen die Schilderungen der beiden Frauen für mich der Wahrheit. Warum sollten sie sich so verhalten haben, wie Sie behaupten!?“
Das könne er sich auch nicht erklären, antwortete der Landwirt.
Laut Richter käme sogar fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Durch das Ziehen der Zügel habe eine der Frauen nämlich eine Brandwunde an der Hand davongetragen. Sogar Nötigung und ein Fahrverbot könnten ihm daher drohen, zitiert die Zeitung aus der Verhandlung. Schließlich hatte der Angeklagte doch noch „Glück im Unglück“ und halbierte den Tagessatz, wie die Zeitung meldet.
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