Ein Landwirt aus der Nähe von Pirmasens (Nordrhein-Westfalen) stand jetzt ein zweites Mal vor Gericht, weil er bei der Wiesenmahd ein Rehkitz tödlich verletzt haben soll.
Bereits im Jahr zuvor hatte der Mann eine Geldstrafe zahlen müssen, weil er beim Mähen seiner Wiesen zwei Kitze getötet haben soll.
Mit der Mahd vorzeitig begonnen
Angezeigt wurde der Landwirt diesmal vom zuständigen Jagdpächter.
Dieser hatte die Wiese vor der Mahd abgehen wollen, doch der Landwirt hatte auf einem Teil der Fläche bereits vor dem abgesprochenen Zeitpunkt mit dem Grasschnitt begonnen. Auf dieser abgemähten Fläche habe die Tochter des Jägers dann das tödlich verletzte Kitz gefunden.
Feld selbst abgesucht
Der Landwirt bestritt vor Gericht den Vorfall. Zwar habe er aus Zeitdruck tatsächlich vorzeitig mit dem Mähen begonnen, habe aber selbst die Wiese abgesucht. Dabei habe er kein Kitz gefunden, weder vor noch nach dem Grasschnitt. Das Video, das vor dem Landgericht Pirmasens als Beweis vorgelegt wurde, zeige nicht sein Feld.
Der Richter schenkte dem Landwirt keinen Glauben und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 Euro, zahlbar an ein ortsansässiges Tierheim.
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