Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) berichtet, konnte sie im vergangenen Jahr mehr als 2.600 Mal Krankheiten, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit einer Person stehen, als Berufskrankheiten anerkennen.
Bei nahezu der Hälfte davon handelte es sich um Hautkrankheiten. Sie führten die Statistik mit weitem Abstand an. Auf den Plätzen zwei und drei liegen Atemwegserkrankungen (365) und Lärmschwerhörigkeit (314).
Landwirtschaft: Hautkrankheiten besonders häufig
In 1.581 Fällen (2020: 1.466) habe die SVLFG eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen können. Bedingt durch den häufigen Aufenthalt in der Sonne, dem Umgang mit Wasser und den Einsatz von Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln litten die Beschäftigten der Grünen Branche besonders häufig an Hauterkrankungen.
Dazu zählten zum Beispiel weißer Hautkrebs, Schuppenflechte oder Dermatitis.
Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt: Hilfe für Betroffene
Für die Betroffenen sei es eine große Hilfe, wenn ihre Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Sie erhielten dann von der SVLFG umfassende Leistungen und Unterstützung. Die Versicherung helfe, die Krankheitsursachen zu ermitteln und den Arbeitsplatz so zu verändern, dass die betroffene Person trotz Krankheit weiterarbeiten kann.
Um schweren Verläufe oder drohenden Beeinträchtigungen vorzubeugen, unterstütze man mit individuell passenden Präventionsmaßnahmen. Die SVLFG-Fachleute haben 2021 zum Beispiel 2.642 Menschen mit anerkannten Atemwegserkrankungen betreut, so die Versicherung: „Das heißt, die Versicherten werden umfassend beraten und bekommen bei Bedarf unentgeltlich Gebläse unterstützte Atemschutzmasken und die dazu gehörigen Filter zur Verfügung gestellt. So können zum Beispiel Tierhalter ihren Beruf weiterhin ausüben. 2021 wurden von der SVLFG 92 neue Atemschutzgeräte an Betroffene ausgeliefert.“
Beruflich bedingte Hautkrankheit: Schnell handeln
Beim Verdacht auf eine beruflich bedingte Hautkrankheit handle die SVLFG besonders schnell. Dadurch könnten die Versicherten meist in ihrem Beruf weiterarbeiten. Im Rahmen des sogenannten §3-Hautarztverfahrens besuchen SVLFG-Präventionsexperten die Betroffenen mehrmals. Sie informieren die Versicherten ausführlich über den für sie passenden Hautschutz, über die geeignete Hautpflege sowie über weitere individuell auf deren Bedürfnisse abgestimmte Präventionsmaßnahmen. Mehr als 1.500 solcher Beratungen wurden alleine in 2021 durchgeführt, so die Versicherung.
Weitere Details zur Berufskrankheiten-Statistik sowie zur Arbeitssicherheit, Gesundheitsprävention und zum nachhaltigen Arbeiten in der Landwirtschaft gibt der Präventionsbericht 2021. Er steht zum freien Download unter www.svlfg.de (Suchbegriff: Präventionsbericht 2021) bereit.
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