Dem Verkehrsdienst (VD) der Kreispolizeibehörde Borken fiel kürzlich im Rahmen einer Kontrolle in Gronau-Epe in Nordrhein-Westfalen ein ganz besonderes Traktorgespann auf. Aus einem anfänglich festgestellten Mangel entwickelte sich im Laufe der Untersuchung eine recht stattliche Liste.
Das land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeug stellte eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, so die VD-Gruppe Nord.
Stützlast beim Traktor enorm überschritten
Am Steuer des Gespanns aus Zugmaschine und Anhänger saß ein 48-jähriger Fahrer. Nachdem der Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers beim Abbiegen seitenverkehrt zum Zugfahrzeug blinkte und die Vorderachse des Treckers zeitweise den Bodenkontakt verlor, überprüften die Beamten Fahrzeug und Fahrer.
Dabei stellte sich laut Kreispolizeibehörde Borken heraus, dass durch eine deutlich überhöhte Zuladung des mit Mist gefüllten Anhängers die Stützlast beim Trecker so weit überschritten wurde, dass er über die Vorderachse kaum noch gelenkt werden konnte.
Traktorgespann überladen, nicht verkehrssicher
Doch damit nicht genug, berichten die Beamten: Das errechnete Gewicht der Ladung ergab eine Überschreitung von mehr als 100 Prozent. Da sie deutlich über die Bordwand hinausragte, war sie auch nicht verkehrssicher verstaut.
Bei der Überprüfung der Anhängevorrichtungen stellte sich heraus, dass sie nicht kompatibel war - die Spaltgrenze war überschritten.
Dadurch waren Trecker und Anhänger nicht vorschriftsmäßig verbunden.
Auflaufbremse des Anhängers außer Betrieb gesetzt
Zusätzlich fiel der Polizei noch auf, dass die Auflaufbremse des Anhängers durch einen mechanischen Eingriff in Gestalt einer aufgesteckten Schraube außer Betrieb gesetzt worden war.
Dies hatte zur Folge, dass das Gespann, das Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von sieben Tonnen mit dem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 6,4 Tonnen - mit Überladung nun circa 13 Tonnen - nur noch über die Bremse des Treckers kontrolliert werden sollte.
Anhänger: Weder Schild noch Wiederholungskennzeichen
Darüber hinaus waren an dem an sich zulassungsfreien Anhänger weder ein 25 km/h-Schild noch ein vorgeschriebenes Wiederholungskennzeichen angebracht.
Das verkehrsunsichere Gespann wurde aus dem Verkehr gezogen und auf einer Ackerfläche abgestellt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Der verantwortliche Fahrzeugführer hat nun mit einigen Konsequenzen zu rechnen. Allein die Überladung schlage mit einem Bußgeld von circa 425 Euro zu Buche, erklärt die Polizei – und warnt Verkehrsteilnehmer vor derartigen Aktionen.