
Der Mann startete seine Fahrt bei einer Fischzucht im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein. Sein Ziel war ein Schlacht- und Weiterverarbeitungsbetrieb im niedersächsischen Winsen/Luhe. Mit seinem Ford Transit geriet er jedoch in eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Autobahn A1 in Richtung Hamburg, wie die Polizeidirektion Ratzeburg meldete. Die Beamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Bad Oldesloe überprüften den 48-jährigen Fahrer auf dem Autobahnrastplatz Buddikate.
Unerfreuliche Entdeckung
Sie entdeckten, dass trotz fest verschlossener Seitentür Wasser von der Ladefläche des Fischtransporters lief. Der Fahrer wurde zum Öffnen des Laderaumes aufgefordert. Im Innenraum standen zwei Wassertanks mit lebenden Fischen, darunter Rotaugen und Forellen, die zur Schlachtung bestimmt waren. Zudem jedoch machten die Beamten eine unerfreulichere Entdeckung.
Qualvoll ohne Wasser
Neben den Wassertanks befanden sich neun Kisten mit übereinandergeworfenen lebenden Fischen. Diese schnappten zappelnd nach Luft. Viele der Tiere wiesen zudem erhebliche Verletzungen auf. Der Fahrer musste seinen Lieferschein vorzeigen. Demzufolge waren alleine für die Stiegen 50 Kilogramm Rotaugen (Plötze) und 485 Kilogramm Karpfen angegeben. Er transportierte insgesamt 200 Fische mit einer Länge zwischen 18 und 21 Zentimetern sowie einem Stückgewicht von 1,5 bis 2,5 Kilogramm. Er hatte die Fische zuvor bei einem Landwirt aus der Region erworben.
Veterinärkontrolle
Zwei Einsatzwagen der Freiwilligen Feuerwehr rückten an, um die Fische mit Wasser zu übergießen. Nach einer Absprache mit dem Veterinäramt des Kreises Stormarn durfte der 48-jährige Fahrer die Fische anschließend an ihren Bestimmungsort weitertransportieren. Dort wurden sie erneut vom Veterinäramt Winsen kontrolliert.
Strafanzeige
Die Fische befanden sich in Plastikboxen ohne Wasser und der Laderaum des Sprinters war zudem durch die Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt. Den Fischen wurden somit erhebliche Leiden zugefügt, die jedoch vermeidbar gewesen wären. Der Mann wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzrecht verantworten müssen. Das Veterinäramt Harburg, das für den Landkreis zuständig ist, lasse außerdem durch das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) prüfen, ob ein Straftatbestand erfüllt sei, wie Pressesprecher Bernharf Frosdorfer mitteilte.
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