Ein Mitarbeiter der EU-Kommission kündigte für die kommenden Wochen einen diesbezüglichen Vorschlag an. Ölmühlen beklagen, dass die bisher gefundene technische Lösung für Verunreinigungen mit
GVO ihnen bisher kaum nutzt, da Sojabohnen sowohl zu Lebensmitten als auch zu Futtermitteln verarbeitet werden.
Der Vorschlag müsse dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zur Abstimmung vorgelegt werden und könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten, kündigte die Kommission im Beratenden Ausschuss an. Aktuell gilt für Lebensmittel ein Grenzwert von 0,9 Prozent. Wird dieser nicht überschritten gelten die Nahrungsmittel als "GVO-frei".
Zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Verunreinigungen bis 0,9 Prozent je Zutat müssen nicht ausgewiesen werden. In der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebens- und
Futtermittel müssen in jedem Fall gekennzeichnet werden.
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