Lebensmittelpreise: Bundesrat contra EU-Kommission
Berlin - Anders als die EU-Kommission hält der Bundesrat für die Preis- und Wettbewerbskontrolle auf den Agrarrohstoff- und Lebensmittelmärkten neue Instrumente für verzichtbar.
In einer am vergangenen Freitag angenommenen Stellungnahme zu einer Mitteilung der Kommission warnt die Länderkammer vor einer generellen staatlichen Preisüberwachung. Diese sei ordnungspolitisch nicht vertretbar. Gerade in Deutschland seien Lebensmittelindustrie und Lebensmitteleinzelhandel durch einen harten Wettbewerb gekennzeichnet, der für eine preisgünstige und hochwertige Versorgung der Verbraucher mit Nahrungsmitteln sorge. Dieser starke Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel sorge regelmäßig auch für eine zeitnahe Weitergabe gestiegener oder gesunkener Rohstoffpreise. Dagegen hatte die EU-Kommission in ihrem Papier vom Oktober dieses Jahres "Marktineffizienzen und Preisstarrheiten" moniert, ohne allerdings auf bestimmte Mitgliedstaaten einzugehen.
Empfohlen hatte die Brüsseler Behörde, dass alle EU-Länder über webbasierte und leicht zugängliche Preisvergleichsdienste für den Bereich des Einzelhandels verfügen sollten. Sie kündigte zudem an, Vorschläge zur Verbesserung der Aufsicht und der allgemeinen Transparenz der Märkte für Agrarrohstoffderivate vorzulegen. Der Bundesrat befürwortet hingegen eine grundlegende Überprüfung der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Dafür soll sich die Bundesregierung nun in Brüssel einsetzen.
Warnung vor verschärftem Wettbewerb
Verschiedene der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen geben nach Ansicht des Bundesrates Anlass zu der Besorgnis, dass Eingriffe geplant sind, die mit den marktwirtschaftlichen Grundprinzipien nicht vereinbar und auch nicht dazu geeignet sind, die Wettbewerbsverhältnisse zu verbessern. Darüber hinaus wären sie mit erheblichem zusätzlichen bürokratischen Aufwand gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen verbunden, warnen die Länder. Mehr Bürokratie befürchten sie gerade auch durch die Vorschläge der Kommission zum Austausch von Informationen über Vertragspraktiken, zur Vorgabe von Standardverträgen, zur europaweiten Überwachung der Lebensmittelpreise und zur Einrichtung von staatlichen Preisvergleichsdiensten für den Einzelhandel.
Der Bundesrat teilt auch nicht die Auffassung, dass eine Aufhebung der restriktiven Niederlassungsvorschriften zielführend ist. Vielmehr befürchtet die Länderkammer, dass mit einer weiteren Steigerung der Wettbewerbsintensität, etwa durch neue zusätzliche Verkaufsflächen, der verstärkte Preisdruck an die Vorlieferanten weitergegeben und so deren Existenz gefährden würde. Die in Deutschland zeitweise auftretenden Preisangebote nahe dem Einstandspreis seien Indizien für diese teilweise existenzbedrohende Wettbewerbssituation.
Starker Preisanstieg befürchtet
Die EU-Kommission hatte Mangel an Markttransparenz, Ungleichgewichte der Verhandlungspositionen und wettbewerbswidrige Praktiken kritisiert, die zu Marktverzerrungen geführt hätten, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette als Ganzes beeinträchtigten. "Es würde kaum überraschen, wenn die Agrarrohstoffpreise nach Überwindung der Rezession erneut rapide anstiegen", heißt es in der Mitteilung aus Brüssel. Würden die festgestellten Fehlfunktionen des Marktes nicht bald behoben, bestehe die Gefahr eines überproportionalen Anstiegs der Lebensmittelpreise, was wiederum einen Kaufkraftverlust und eine Schwächung des Verbrauchervertrauens zur Folge hätte und die sich abzeichnende Erholung der europäischen Wirtschaft unter Umständen verlangsamen würde. (AgE)
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