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Ernährung und Gesundheit

Lebensmittelsicherheit: EU schlägt Maßnahmen vor

am Dienstag, 07.05.2013 - 14:54 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Um die Lebensmittelsicherheit in der EU zu erhöhen sollen künftig verschärfte Kontrollen durchgeführt werden. Zudem sollen höhere Strafen für Betrüger verhängt werden.

Die EU-Kommission zieht Lehren aus dem Pferdefleischskandal: Sie will Kontrollen in Schlachthöfen und von Fleischverarbeitern verschärfen. Die Höhe der Strafen müsse den wirtschaftlichen Vorteil von Betrug aufheben, forderte EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg in Brüssel. Nur dann werde das Strafmaß die falsche Kennzeichnung von billigerem Pferdefleisch als Rindfleisch verhindern können, betonte der Kommissar.
  
  
  • Pferdefleischskandal: Knapp fünf Prozent falsch etikettiert (17.04.2013) ...
  • Etikettenschwindel: 124 Betriebe in Deutschland betroffen (12.4.2013) ...
  • Auf der Suche nach 50.000 Tonnen Fleisch (11.04.2013) ...

Entschädigung von Pflanzenerzeugern möglich

Wo Betrug vermutet wird, sollen unangemeldete Kontrollen vorgenommen werden. Zudem müsse für die Tier- und Pflanzengesundheit immer das Motto gelten "Vorbeugen ist besser als Krankheiten zu bekämpfen", erklärte Borg. In diesem Sinne sollen Krankheiten schneller erkannt und vor ihrer Verbreitung eingedämmt werden. Zudem sieht die Kommission die Möglichkeit der Entschädigung von Pflanzenerzeugern vor, was bisher nur für Tierhalter möglich ist.
  • Futtervormischung: Dioxin-Grenzwert 40-fach überschritten (09.04.2013) ...
  • Prozessstart: Futterhersteller nach Dioxinskandal vor Gericht (02.04.2013) ...
  • LFGB: Dioxin-Aktionsplan ist umgesetzt (01.03.2013) ... 

Strafferes Regelwerk geplant

Die EU-Kommission legte ein großes Gesetzespaket zur Lebensmittelsicherheit vor. Die Gesundheit von Tieren wie auch Pflanzen, das Saatgut und die Kontrollen in der Lebensmittelkette sollen zukünftig ein strafferes Regelwerk bekommen. 70 bestehende Verordnungen möchte die Kommission in lediglich fünf Gesetzesakten zusammenfassen. Der bürokratische Aufwand soll dadurch verringert werden.
  • EuGH präzisiert Regelung zur Lebensmittelsicherheit (15.04.2013) ... 
  • Freihandelsabkommen: USA kritisieren EU-Anforderungen (08.04.2013) ...
  • Vorläufige Lösung im Hormonfleisch-Streit zwischen EU und USA (08.05.2009) ...

Hauptelemente des Vorschlags

  • Die bisherige Pflanzenschutzregelung soll erweitert werden, um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU zu verhindern und den Pflanzenbausektor und die Forstwirtschaft zu schützen. Die neuen Vorschriften sollen stärker auf den mit höherem Risiko behafteten Handel mit Drittländern und eine bessere Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials auf dem Binnenmarkt abzielen. Dazu wird die Überwachung ausgebaut. Außerdem sind Maßnahmen zur frühzeitigen Tilgung bei Auftreten neuer Schädlingsarten sowie der finanziellen Entschädigung der betroffenen Unternehmer vorgesehen.
  • Die EU-Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit werden in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst. Den Landwirten und Tierärzten soll dadurch ermöglicht werden rasch auf den Ausbruch von Seuchen zu reagieren und damit ihre Ausbreitung einzudämmen. Ziel sind höhere Standards und ein gemeinsam koordinierter Rahmen für die bessere Erkennung und Bekämpfung von Seuchen und den besseren Umgang mit Gefahren in Bezug die öffentliche Gesundheit. 
  • Das Paket enthält zudem vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf dem Markt. Dadurch sollen Produktivität, Anpassungsfähigkeit und Vielfalt des Pflanzenbausektors und der Wälder erhalten bleiben und der Handel der daraus gewonnenen Erzeugnisse gefördert werden. Die Vorschriften fallen jedoch den Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung entsprechend - je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße - unterschiedlich aus. So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften.
  • Die amtlichen Kontrollen der EU-Rechtsvorschriften vor Ort sollen gestärkt werden. Die neuen Vorschriften stützen sich auf eine stärker risikobasierte Entscheidungsgrundlage, wodurch die zuständigen Behörden ihre Ressourcen stärker auf die wichtigen Aufgaben bündeln können. Das derzeitige Gebührensystem wird auf Bereiche ausgedehnt, in denen bisher keine Gebühren erhoben wurden. Kleinstunternehmen bleiben jedoch von der Zahlung solcher gebühren befreit.

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