Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein veröffentlichte einen Leitfaden zum richtigen Umgang mit dem giftigen Jakobskreuzkraut. In erster Linie wird darin über Maßnahmen informiert, die zum Schutz von Tieren ergriffen werden müssen. Denn die Wildpflanze kann mit ihren giftigen sekundären Inhaltsstoffen landwirtschaftlichen Nutztieren gefährlich werden.
Erst im Mai waren zwei Hochlandrinder infolge einer chronischen Vergiftung durch die Wildpflanze verendet auf ihrer Weidefläche aufgefunden worden.
Bekämpfungsmethoden: Chemie meist verboten
Die Bekämpfung der Pflanze wurde aktuell vor allem auf Weideflächen sowie extensiv bewirtschafteten Grünlandflächen verschärft und ausgeweitet. Auf diesen Flächen sind Herbizide jedoch häufig verboten, was eine chemische Bekämpfung unmöglich macht.
Erlaubte Methoden reichen von der Mahd über das Mulchen bis hin zum Umbruch. Allerdings hat der Umbruch naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich große Auswirkungen auf andere andere Pflanzen sowie Tiere.
Verantwortung bei Eigentümern, Pächtern und Haltern
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck sieht alle Beteiligten in der Pflicht: "Eigentümer und Pächter von Flächen sollten Jakobskreuzkraut bekämpfen. Das gilt besonders, wenn dort Tiere weiden." Zugleich aber müssten auch Tierhalter und Tierhalterinnen dafür sorgen, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde über die Wildpflanze keine giftigen Stoffe aufnehmen. "Das ist aus Gründen des Tierschutzes und des Futtermittelrechtes geboten", so Habeck.
Ausreichendes Futterangebot auf Weidefläche
Generell sollte die Aufnahme von Jakobskreuzkraut so gering wie möglich gehalten werden, so das Merkblatt. Gerade wenn die Pflanze ist größerem Maße auftritt, muss auf der Weide ein ausreichendes Futterangebot vorhanden sein. Die Besatzdichte der Tiere muss sich daher an dem verfügbaren Futterangebot orientieren.
Die Landwirtschaftskammer hat diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben. Sie soll die Auswirkungen untersuchen, wenn Rinder Flächen mit starkem Jakobskreuzkrautbewuchs beweiden.
Vorsicht bei abgemähten Pflanzen
Nach dem Mähen oder Mulchen verliert das Jakobskreuzkraut seine Bitterstoffe und wird so von den Tieren weniger gemieden. Die abgemähten Pflanzen sollten den Tieren also nicht mehr zugänglich sein. Es empfiehlt sich laut Merkblatt eine regelmäßige Kontrolle der Flächen und Tiere sowie ein Weidetagebuch.
Daher sind auch bei der Gewinnung von Winterfutter wie Heu und Silage Vorsichtmaßnahmen zu treffen. Befindet sich zu viel Jakobskreuzkraut auf der Mähfläche, sollte auf die Futtergewinnung verzichtet werden.
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