Ein konkretes Beispiel nannte Minister Lindemann aus dem Bereich der Legehennenhaltung: Hier hat der erste von der Geflügelwirtschaft benannte Pilotbetrieb mit Bodenhaltung seine Mitarbeit erklärt. In dem Betrieb werden jetzt Jungtiere eingestallt, deren Schnäbel nicht gekürzt werden. Da hier eine besondere Problematik vorliegt - mit dem Verzicht des Schnäbelkürzens als Tierschutzziel muss gleichzeitig eine Vermeidung von Federpicken und Kannibalismus einhergehen - begleiten der Tierschutzdienst, das LAVES, die Fachhochschule Osnabrück und ein Fachtierarzt für Geflügel dieses Projekt intensiv.
Die gewonnenen Erfahrungen können auch auf andere Bereiche übertragen werden, so Lindemann: "Wir brauchen die ersten Erfahrungen aus dem Legehennenprojekt, um ein Ausstiegszenario auch für Puten zeitnah auf den Weg zu bringen".
Ein weiterer wichtiger Baustein des Niedersächsischen Tierschutzplanes ist die Etablierung der Tierschutzindikatoren. Diese Indikatoren sind messbar und führen deshalb zu einer objektiven Beurteilung der Einhaltung von Tierschutzzielen - nicht nur für die Tierhalter, sondern auch durch Berater und Überwachungsbehörden.
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