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Managementprämie: Kabinett beschließt Absenkung

am Dienstag, 04.09.2012 - 08:51 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Weil die Managementprämie im EEG für direkt vermarkteten Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen nach Ansicht des Bundeskabinetts zu hoch ist, wird sie Anfang 2013 abgesenkt.

Windkraft- und Biogasanlage
Voraussetzung ist, dass die Managementprämienverordnung, so wie sie das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat, unverändert den Bundestag passiert.
 
Laut Darstellung von Bundesumweltminister Peter Altmaier werden mit dieser Verordnung die Umlage im Zuge des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) und damit die Verbraucher um rund 160 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Hintergrund der Marktprämie

Die optionale Marktprämie einschließlich der Managementprämie war mit der EEG-Novelle zu Jahresbeginn eingeführt worden, um die erneuerbaren Energien besser in den bestehenden Strommarkt zu integrieren.
 
Betreiber von EEG-Anlagen, die diese Option wählen, verzichten auf den Vergütungsanspruch nach dem EEG und vermarkten stattdessen ihren erzeugten Strom direkt. Die Marktprämie gleicht in diesem Fall die Differenz zwischen den Direktvermarktungserlösen der Anlagenbetreiber und der Einspeisevergütung nach dem EEG aus.
 
Die Managementprämie soll darüber hinaus zusätzliche Mehrkosten abdecken, die den Anlagenbetreibern in der Direktvermarktung entstehen.
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35 Cent je Kilowattstunde weniger

Erste Erfahrungen mit diesen neuartigen Instrumenten hätten gezeigt, dass die Managementprämie für Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu hoch angesetzt war, räumte das Umweltressort ein.
 
Sie werde daher ab dem Jahr 2013 gegenüber der bislang vorgesehenen Prämie um 0,35 Cent/kWh abgesenkt. Die Absenkung gilt sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen und wird auch für die nachfolgenden Jahre entsprechend fortgeschrieben.
 
Für fernsteuerbare Windenergie- und Photovoltaikanlagen fällt die Reduzierung mit 0,25 Cent/kWh im Jahr 2013 etwas geringer aus. Damit will das Ministerium weiterhin Anreize setzen, insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern. 

DLG: Sinnvolle Option zur Stromvermarktung

Der Entwurf ist bei der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) auf scharfe Kritik gestoßen. Der DLG-Ausschuss für Biogas erklärte, mit der Prämie würden die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien beschleunigt und so ein wichtiger Baustein für die Energiewende geliefert.
 
Der DLG-Ausschuss wies darauf hin, dass die Managementprämie nicht nur für die Wind- und Photovoltaikanlagen, sondern auch für die Betreiber von Biogasanlagen eine sinnvolle Option sei, den produzierten Strom zu vermarkten und geeignete Strukturen zu schaffen, um überhaupt an Märkten teilnehmen zu können. Die Vielzahl der bisher schon gegründeten Erzeugergemeinschaften im landwirtschaftlichen Sektor zeige, dass die Landwirte die neuen Herausforderungen der bedarfsgerechten, marktorientierten Energieerzeugung annähmen.
 
Nichtsdestoweniger räumte der DLG-Ausschuss ein, dass die aktuell vergleichsweise hohe Managementprämie für Wind- und Photovoltaikanlagen kritisch geprüft werden sollte, um unnötige Belastungen für die Verbraucher zu verhindern.

BEE: Auf Bioenergie fokussieren

Das Vorstandsmitglied im Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), Daniel Hölder, begrüßte eingeschränkt eine mögliche Absenkung der Managementprämie für Photovoltaik und Wind. Auf der Jahrestagung des Handelsblatts zu erneuerbaren Energien erklärte Hölder vergangene Woche in Berlin, er sehe den Fernsteuerungsbonus für Wind und Solar kritisch. Sinnvoller und effizienter sei es dagegen, sich auf die Bioenergie zu fokussieren und den Lastgangbetrieb sowie die Steuerfähigkeit dieser Energieart zu fördern.
 
Die Markt- und die Systemintegration seien Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren und müssten einen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Systemstabilität leisten. Daher gelte für die Bioenergie: Qualität statt Menge. Derzeit seien die Bioenergieanlagen aber - auch von ihrer technischen Ausrüstung her - auf Grundlast ausgelegt, räumte Hölder ein. Die bisherigen Anreize zur stärkeren Marktorientierung griffen nur bedingt. Insbesondere bei der Flexibilitätsprämie habe sich gezeigt, dass der Bemessungszeitraum zu kurz sei und es einige Unsicherheiten in der Abwicklung gebe. Zudem verhielten sich die Banken sehr zurückhaltend und untersagten teils den Zugriff auf die Anlagen zum Regeln.

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