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Mecklenburg-Vorpommern beschließt Erlass zum Umgang bei Ferkeltötungen

am Freitag, 25.07.2014 - 18:49 (Jetzt kommentieren)

Bei einem Treffen der Vertreter der tierhaltenden Landwirtschaft im Agrarministerium in Schwerin konkretisierten Verbände und Behörden das Vorgehen bei der Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln.

Gestern fand im Agrarministerium in Schwerin eine Beratung zur rechtlich sicheren und tierartgerechten Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln statt. Bei der Sitzung, an der u. a. die Veterinärämter der Landkreise, die Landesforschungsanstalt (LFA), der Schweinekontroll- und Beratungsring M-V e.V., der Landesbauernverband sowie Tierhalter aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen, hat man sich darauf verständigt wie das Töten von nicht überlebensfähigen Ferkeln stattzufinden habe. Die Tierhalter willigten ein, ihre Arbeitsabläufe für eine rechtskonforme Tötung weiter anzupassen.
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Überlebensfähigkeit muss geprüft werden

Laut Erklärung des Agrarministeriums sei das Vorgehen so, dass nach dem Abferkeln in einem ersten Schritt der gesamte Wurf begutachtet wird. Dabei werden schwache und/oder missgebildete Ferkel gekennzeichnet. In einem zweiten Schritt überprüft man die gekennzeichneten Ferkel ein weiteres Mal nach Überlebensfähigkeit. Sollte diese nicht vorhanden sein, erfolgt eine Selektion. Hierbei soll nun die Betäubung und Tötung in einem gesonderten Bereich des gleichen Stalls und nicht auf dem Stallgang erfolgen. Die so genannte 'Überzähligkeit' von Ferkeln sei nach wie vor kein hinreichender Grund.
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Tötung durch Entblutung oder CO2

Konkret bedeutet dies, dass mittels Kopfschlag eine Betäubung herbeigeführt werden kann. Unmittelbar danach muss eine Tötung zum Beispiel durch Entblutung oder der Zufuhr von CO2 erfolgen und der Tod muss eindeutig festgestellt werden. Diese Schritte müssen durch ein und dieselbe Person durchgeführt werden, die über die nötige Sachkunde verfügt.
 
Die VLÄ werden diese Vorgehensweise kontrollieren. Ein Merkblatt und ein Erlass werden zeitnah erarbeitet, den Tierhaltern und Verbänden übermittelt und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Sowohl nach TV-Berichten in 2013 sowie umgehend nach der Ausstrahlung der jüngsten Berichte über Ferkeltötungen wurde der Generalstaatsanwalt Mecklenburg-Vorpommerns durch das zuständige Ministerium gebeten, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Tierschutzrecht zu prüfen, teilte das Ministerium mit. Im ersteren Fall habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Im aktuellen Fall sei die Prüfung des Generalstaatsanwaltes abzuwarten. Hierzu könnten aufgrund der laufenden Ermittlungen auch keine Aussagen getroffen werden.
 

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