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Umwelt

Mehrfachrückstände: Bewertungskonzept gesucht

am Dienstag, 23.04.2013 - 13:27 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Kumulieren Rückstände von mehreren Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, beunruhigt dies den Verbraucher. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schlägt den "Hazard Index" als Lösung vor.

Für Rückstände von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Lebensmitteln sind Höchstgehalte festgelegt - bis zu diesen Mengen sind die Stoffe in Lebensmitteln erlaubt, da kein Gesundheitsrisiko besteht. Diese Einzelwirkstoffe sind toxikologisch gut untersucht. Verbraucher nehmen in der Realität aber häufig mehrere Rückstände - sogenannte Mehrfachrückstände - über die verschiedenen Lebensmittel auf, die sie essen. Auch werden auf Obst und Gemüse immer häufiger Rückstände mehrerer Wirkstoffe nachgewiesen, die miteinander wechselwirken können. Wie es in einer Meldung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) heißt, fehlt allerdings noch eine allgemein akzeptierte Methode zur gesundheitlichen Bewertung solcher Mehrfachrückstände.
 
Die kumulative Risikobewertung sollte laut BfR einfach und transparent sein, damit sie routinemäßig in der regulatorischen Praxis eingesetzt werden kann:
  • Zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten von Pestizidwirkstoffen auf EU-Ebene,
  • in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und
  • bei der gesundheitlichen Bewertung von Rückstandsproben durch die Überwachungsbehörden der Länder.

Mehr als 50 nationale und internationale Fachleute bei BfR-Workshop

In der EU wird derzeit ein solches Konzept wissenschaftlich erprobt. Auf dem BfR-Kolloquium zur Bewertung von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln diskutierten im März Wissenschaftler über ihre praktischen Erfahrungen mit der Anwendung dieses Konzepts.
  • Pflanzenschutzmittel: EU fordert zusätzliche Daten (04. Apr)
Ziel des internationalen BfR-Workshops war es, Erkenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagenbewertung zu Mehrfachrückständen auf ihre Anwendbarkeit in der regulatorischen Praxis hin zu prüfen. Über 50 nationale und internationale Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Forschung, Behörden, NGOs und der Industrie diskutierten mit BfR-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern die bisherigen Erfahrungen mit dem Konzept zur Bewertung von Mehrfachrückständen. Sie identifizierten noch offene Fragen zur Festsetzung von kumulativen Bewertungsgruppen und zu den Berechnungsmethoden für die Exposition.
  • Aktionsplan für mehr nachhaltigen Pflanzenschutz (11. Apr)
  • Neonikotinoid-Verbot: Deutsche Position noch unklar (23. Apr)

"Hazard-Index" als Lösung?

Das BfR empfiehlt für die Bewertung von Mehrfachrückständen in der regulatorischen Praxis folgendes: Das kumulative Risiko sollte mittels einer Bestimmung und Addition von Gefahrenindizes (Hazard Index, HI) für die Einzelwirkstoffe bewertet werden. Dies sei eine einfache und schnelle Methode, die aber gleichzeitig Verbraucher ausreichend schütze und die bei Bedarf durch weitere toxikologische Informationen schrittweise verfeinert werden könne. "Das BfR hat ein alltagstaugliches Bewertungskonzept für Mehrfachrückstände vorgeschlagen, das kurzfristig von den Überwachungsbehörden angewendet werden könnte", erklärte denn auch BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.
 
Der Hazard Index ist ein Maß dafür, wie weit der über ein Lebensmittel aufgenommene Rückstand eines Wirkstoffs an dessen toxikologische Grenzwerte (ADI, ARfD) heranreicht. Zudem sollten die kumulativen Bewertungsgruppen, in die die Einzelsubstanzen aufgrund ihrer toxikologischen Wirkung eingeordnet werden, nicht zu groß sein. Zur Abschätzung der kumulativen Exposition sollten vorzugsweise deterministische Verfahren verwendet werden.

150.000 im EU-Recht existierende Rückstandshöchstgehalte

Die Erfahrungen zeigen laut BfR, dass sich nur einfach umzusetzende Bewertungsmethoden für eine Standardanwendung in der regulatorischen Praxis eignen. Behörden, die Rückstandshöchstgehalte für Pestizidwirkstoffe festsetzen und Pflanzenschutzmittel zulassen, brauchen Methoden, mit der sie die rund 150.000 im europäischen Recht existierenden Rückstandshöchstgehalte daraufhin überprüfen können, ob sie auch unter Berücksichtigung möglicher kumulativer Effekte für Verbraucher sicher sind.
  • Kaum Rückstände auf deutschen Lebensmitteln (24. Jan)
Die Lebensmittelüberwachung muss laut BfR mit den Methoden schnell und sicher beurteilen können, ob eine Lebensmittelprobe mit den Rückständen mehrerer Pflanzenschutzmittelwirkstoffe für Verbraucher ein gesundheitliches Problem darstellt. Modelle, die umfangreiche toxikologische Informationen und bezüglich der Exposition die Handhabung großer Datenbestände und komplexer probabilistischer Rechenmodelle verlangen, seien dafür untauglich.

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