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AMG Die wichtigsten Änderungen

Meinungen zur Arzneimittel-Gesetzesnovelle

am Freitag, 01.03.2013 - 12:13 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundestag hat eine umfangreiche Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen: Strengere Auflagen, schärfere Kontrollen und mehr Transparenz. Hier einige Meinungen von Politik und Verbänden.

Der DBV hatte im Vorfeld der Bundestagsentscheidung bereits deutlich gemacht, dass die deutschen Bauern bereits heute scharfen Vorschriften für den Arzneimitteleinsatz der Nutztierhaltung unterliegen. Dazu gehören die seit über zehn Jahren geltenden Dokumentationsvorschriften, die Sieben-Tage-Regel, das Verbot einer Notfallapotheke sowie die fast ausnahmslose Verschreibungspflicht und das Verbot des Interneteinkaufs. Eine weitere Verschärfung des Arzneimittelgesetzes nur für den Bereich der Lebensmittel liefernden Tiere wird die Überwachung enorm fordern, schätzt der DBV ein.
 
Der DBV tritt dafür ein, Probleme mit resistenten Keimen im Humanbereich und in der Heimtierhaltung ebenso stringent anzugehen. Der DBV betont erneut, dass die Landwirte äußerst sensibel für das Thema "Resistenzen" sind, unter anderem weil die Wirksamkeit der vorhandenen Mittel erhalten werden muss. Zudem seien die Landwirte selbst betroffen, wenn in ihren Tierbeständen resistente Keime auftreten. Durch die Einrichtung eines Antibiotikamonitorings innerhalb des QS-Systems im vergangenen Jahr hätten die Tierhalter bewiesen, dass sie sich der Verantwortung beim Thema Antibiotikaeinsatz stellen.

Lehmer (CSU): Fortschritt beim Kampf gegen Resistenzen

Der CSU-Bundestagsabgeordnete für Erding-Ebersberg, Dr. Max Lehmer erklärt: "Die AMG-Novelle ist ein Fortschritt bei unserem Kampf gegen Antibiotikaresistenzen - sie ist eine Weichenstellung in die richtige Richtung. Ich wünsche mir, dass der Bundesrat dies erkennt und Rot-Rot-Grün dieses wichtige Vorhaben nicht unverantwortlich verhindert. Die Gesunderhaltung unserer Nutztiere gehört zum aktiven Tierschutz. Die arzneiliche Versorgung der Tiere muss stets gewährleistet sein. Dies ist und bleibt unser Ausgangspunkt. Natürlich müssen wir die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen begrenzen. Dafür ist aber nicht primär die Menge der eingesetzten Antibiotika entscheidend, sondern deren richtiger Einsatz. Es kommt darauf an, die Qualität des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung zu optimieren. Mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes legt die christlich-liberale Koalition hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept vor.
 
In den parlamentarischen Beratungen haben wir ein besonderes Augenmerk auf den Faktor Bürokratie gelegt. Kosten und Nutzen des Gesetzes müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Daher haben wir diesen Punkt intensiv beraten und zahlreiche Vereinfachungen und Entlastungen für alle Beteiligten erreicht: Wir haben eine Verordnungsermächtigung eingefügt, sodass Betriebe bis zu einer bestimmten Bestandsgröße von den Meldeverpflichtungen ausgenommen werden können. Wir haben dafür gesorgt, dass der Tierhalter künftig die Daten nicht mehr vierteljährlich melden muss, sondern nur noch halbjährlich. Die Nutzung von QS und die Übertragungsmöglichkeit der Meldung auf den betreuenden Tierarzt werden gewährleistet. Und wir haben die Maßnahmen präzisiert, die bei Überschreiten der Kennzahlen zu treffen sind. Für uns steht dabei die Eigenverantwortung des Tierhalters im Mittelpunkt, die wir gegenüber dem Regierungsentwurf gestärkt haben."

Künast (Grüne): Unsichere Rechtslage und Verwirrung der Behörden

Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Bündnis90/Die Grünen Renate Künast: „Ilse Aigner bleibt sich auch bei diesem Gesetzesvorhaben treu. Sie sorgt für eine unsichere Rechtslage und für Verwirrung der Behörden. Wer Täuschung und Betrug wie beim Pferdefleischskandal verhindern will, muss den Spielraum der Behörden präzise erweitern. Frau Aigner protegiert weiterhin die Lebensmittelindustrie, statt sicherzustellen, dass Verbraucher rechtzeitig und in jedem Fall informiert werden müssen.“

BUND: Ursachen des Antibiotika-Missbrauchs werden nicht angegangen

"Dieses schwache Gesetz bringt weder den Verbrauchern noch den Tieren mehr Schutz vor dem Antibiotika-Missbrauch in der Massentierhaltung. Anstatt entscheidende Ursachen zu bekämpfen, zu denen die katastrophalen Haltungsbedingungen der Tiere gehören, wird an Symptomen herumgedoktert", kritisierte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Beschluss des Deutschen Bundestages vom gestrigen Abend zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes. "Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, den viel zu hohen Medikamenten-Einsatz in der Nutztierhaltung zu reduzieren, wird nicht erreicht", sagte der BUND-Vorsitzende. "Agrarministerin Ilse Aigner hat bei der Bekämpfung des Antibiotika-Missbrauchs in der Tierhaltung versagt. Sie lernt nicht aus den Lebensmittelskandalen und bedient lieber die Interessen der Agrarindustrie. Der Bundesrat muss jetzt Nachbesserungen des Arzneimittelgesetzes durchsetzen."
 
Die im Gesetz vorgesehene Datenbank zum Medikamenten-Einsatz in Ställen ist nach Einschätzung Weigers ungeeignet, bundesweit und effektiv die Menge der eingesetzten Antibiotika zu erfassen. Grund sei ein viel zu kompliziertes Verfahren zur Erfassung der Daten. Der BUND-Vorsitzende kritisierte auch, dass wirksame Kontrollen verzögert und Sanktionen bei Verstößen auf die lange Bank geschoben würden. "Die Bundesländer hatten gute Änderungsvorschläge für ein wirksameres Arzneimittelgesetz gemacht, die von Ministerin Aigner jedoch vollständig ignoriert wurden", sagte Weiger. So fehle dem Gesetz auch ein absolutes Senkungsziel für den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung, wie es sich Dänemark und die Niederlande bereits gesetzt hätten. Erforderlich sei ein verbindlicher Plan zur Halbierung des Antibiotika-Einsatzes bis 2015.
 
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pd

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