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Wirtschaft

Millionenstrafe gegen Mühlenkartell

am Mittwoch, 20.02.2013 - 16:46 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Das Bundeskartellamt hat gegen 22 Unternehmen der Mühlenindustrie Bußgelder in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro verhängt. Grund sind Preisabsprachen beim Vertrieb von Mehl.

Das Bundeskartellamt hat die Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie abgeschlossen und dabei gegen 22 Unternehmen sowie den Verband Deutscher Mühlen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 41 Millionen Euro verhängt. Hintergrund sind  kartellrechtswidrige Absprachen beim Vertrieb von Mehl.
 
Bereits im Oktober 2011 war in dem Verfahren ein erstes Bußgeld von zirka 24 Millionen Euro festgelegt worden.

Bußgelder auch von französischer und niederländischer Seite

Das Bundeskartellamt durchsuchte im Februar 2008 zahlreiche Mühlenunternehmen, nachdem es aus dem Markt Hinweise auf Preis- und Mengenabsprachen erhalten hatte. Die Absprachen betrafen laut Bundeskartellamt sämtliche Vertriebsformen für Mehl, also sowohl die Belieferung von Industriekunden und Handwerksbäckereien als auch die Lieferung von Kleinpackungen direkt an den Lebensmitteleinzelhandel.
 
Zudem betrieben die Unternehmen eine koordinierte Kapazitätssteuerung in Form der Stilllegungen von Mühlen oder verhinderten die erneute Inbetriebnahme bereits geschlossener Betriebe.
 
Die Höhe der Bußgelder gegen die einzelnen Unternehmen richtet sich nach der Schwere und Dauer der Kartellbeteiligung. Auch die französische und die niederländische Wettbewerbsbehörde haben bereits erhebliche Bußgelder gegen deutsche Mühlen wegen der Beteiligung an weiteren Absprachen verhängt.
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