Das
Bundeskartellamt durchsuchte im Februar 2008 zahlreiche Mühlenunternehmen, nachdem es aus dem Markt Hinweise auf Preis- und Mengenabsprachen erhalten hatte. Die Absprachen betrafen laut Bundeskartellamt sämtliche Vertriebsformen für
Mehl, also sowohl die Belieferung von Industriekunden und Handwerksbäckereien als auch die Lieferung von Kleinpackungen direkt an den Lebensmitteleinzelhandel.
Zudem betrieben die Unternehmen eine koordinierte Kapazitätssteuerung in Form der Stilllegungen von Mühlen oder verhinderten die erneute Inbetriebnahme bereits geschlossener Betriebe.
Die Höhe der Bußgelder gegen die einzelnen Unternehmen richtet sich nach der Schwere und Dauer der Kartellbeteiligung. Auch die französische und die niederländische Wettbewerbsbehörde haben bereits erhebliche Bußgelder gegen deutsche Mühlen wegen der Beteiligung an weiteren Absprachen verhängt.
- Millionenstrafe für französisches Schweinekartell (14. Februar) ...
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