In den vergangenen Wochen wurden viele Lebensmittel mehr als üblich bevorratet. Von der Frischmilch bis zur Nudel kommt es nun darauf an, die Produkte vor dem Verderb zu verarbeiten und zu verzehren. Dabei werden immer noch Fehler gemacht, die am Ende oft dazu führen, dass Lebensmittel im Abfall landen, obwohl das vielleicht noch gar nicht notwendig gewesen wäre.
Trockene Dauerwaren halten lange
Bei den meisten Produkten gilt: Zu allererst auf die eigenen Augen und die eigene Nase verlassen. Und man kann es nicht oft genug wiederholen: Das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verfallsdatum! Vor allem trockene Erzeugnisse wie Nudeln, Reis, Chips, Tee, Kekse usw. sind oft lange über das MHD hinaus haltbar.
Schauen Sie im Zweifelsfalle genau hin und riechen oder kosten Sie: Nur, wenn tatsächlich Farb-, Konsistenz- oder Aromaabweichungen zu erkennen sind, ist mit einem Verderb solcher Produkte zu rechnen. Und selbst dann sind sie oft nur weniger schmackhaft, aber nicht gesundheitlich bedenklich.
Pflanzliches und Milchprodukte erst gründlich begutachten
Bei Konserven und gefrorenen Produkten pflanzlicher Herkunft gilt ähnliches: Kosten und beurteilen, nicht gleich entsorgen. Ist die Konserve dicht bzw. wurde die Kühlkette nicht unterbrochen, ist das MHD bestenfalls eine Empfehlung, ab wann es mit dem Verbrauch so langsam losgehen sollte.
Ganz ähnliches gilt bei Frischgemüse und Frischobst. Diese Erzeugnisse müssen kein MHD tragen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sie ohnehin schleunigst verzehrt werden. Hier gilt: Was doch ein bisschen länger liegt und nicht mehr "knackig" ist, tut's oft noch in einer Gemüsesuppe oder püriert im Fruchtjoghurt.
Milcherzeugnisse verderben schneller als Trockenes oder gefrorenes, sind aber auch nach Ablauf des MHD mitunter noch tage- oder sogar wochenlang genießbar und unbedenklich. Allerdings leidet hier gelegentlich der Geschmack.
Bei abgelaufenem Verbrauchsdatum entsorgen
Bei Ei-, Fisch- und Fleischprodukten sieht es etwas anders aus. So mancher nimmt Verderbsgeruch und -geschmack nicht sicher wahr. Und gerade Gefrieffleisch und -fisch, die zwischendurch unbemerkt aufgetaut sind, können durchaus gefährlich werden.
Diese Produkte tragen in der Regel kein Mindesthaltbarkeits-, sondern ein Verbrauchsdatum (VD). Beide sind leicht zu unterscheiden. Das MHD trägt die Formulierung: "Mindestens haltbar bis ...", beim VD heißt es "Zu verbrauchen bis ...". Und während der Handel Produkte mit abgelaufenem MHD noch anbieten darf, ziehen abglaufene VD per Gesetz ein Verkaufsverbot nach sich. Auch preisgesenkt darf ein solches Lebensmittel nicht mehr angeboten werden. Fleisch und Fisch gehören dann wirklich in den Müll.
Sonderfall Schimmel
Verschimmeltes Essen (mit Ausnahme von Edelschimmelprodukten wie Käse) stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Diese Produkte sollten entsorgt werden. Omas Griff zum Messer ist nicht anzuraten: Auch großzügig entfernte Schimmelstellen hinterlassen vor allem bei feuchtem oder porösem Gut Spuren von Mycel und Mykotoxinen. Ähnlich wie bei Schimmel in Wohn- und Arbeitsräumen besteht hier die Gefahr von Allergien und Vergiftungen.
Nicht nur Brot ist ein typischer Schimmelträger. Besonders oft wegen Schimmelbefall werden Nüsse reklamiert. Aber auch Gewürze gelten als anfällig.
Wer sich allerdings an die grundlegenden Sicherheitsregeln hält und nur entsorgt, was wirklich verdorben oder zum Verzehr zu riskant ist, kann viel sparen, ohne seine Gesundheit und die seiner Familie aufs Spiel zu setzen.
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