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Wirtschaft

Mindestlohn in der Fleischbranche kommt

am Dienstag, 14.01.2014 - 11:07 (Jetzt kommentieren)

Ab 1. Juli erhalten Angestellte in der Fleischbranche einen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde. Die Einigung gilt für ganz Deutschland, es gibt also keine Unterscheidung zwischen Ost und West.

Für Angestellte in der Fleischbranche gilt ab 1. Juli ein Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde. Das haben die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) gestern mitgeteilt.
 
Bis 2016 soll der Stundenlohn schrittweise auf 8,75 Euro steigen. 

Vertrauliche Gespräche führten zum Erfolg

Nachdem Mitte Dezember Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag gescheitert waren, hatte man jetzt vertrauliche Gespräche angesetzt. Strittig waren im Dezember insbesondere die Vertragslaufzeit und unterschiedliche Regelungen für Beschäftigte in Ost und West gewesen.

      Das Ergebnis im Überblick

      • Keine Differenzierung des Mindestlohnes nach Ost und West
      • Eine Stufenlösung über die Höhe des Mindestlohnes innerhalb der Tarifvertragslaufzeit bis 31. Dezember 2017 brutto pro Stunde:
        1. Juli 2014: 7,75 Euro
        1. Dezember 2014: 8,00 Euro
        1. Oktober 2015: 8,60 Euro
        1. Dezember 2016: 8,75 Euro
      • Verhandlungsverpflichtung ab 1. Juli 2017
      • Voraussetzung ist die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz/Allgemeinverbindlichkeitserklärung

      Ein 'für beide Seiten tragbarer Vertrag'

      ANG-Präsidentin Brigitte Faust sieht den Mindestlohntarifvertrag als einen "für beide Seiten tragbaren und zukunftsorientierten Vertrag". Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft NGG ist ebenfalls zufrieden, denn: "Auf Arbeitgeberseite hat sich die Vernunft durchgesetzt und es wurde der Wert einer zügig umsetzbaren tarifvertraglichen Lösung in der Fleischwirtschaft anerkannt."
      • Gesetzlicher Mindestlohn greift ab 2017 (Dezember 2013) ...
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