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Mindestlohn für Fleischbranche nimmt nächste Hürde

am Dienstag, 15.04.2014 - 07:28 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Auch der Bundesrat unterstützt einen Mindestlohn in der Fleischbranche. Gegen eine Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gab es am Freitag keine Einwände.

Nach Ansicht des Bundesrats spricht nichts gegen die vorgesehene Aufnahme der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischindustrie, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Januar dieses Jahres verständigt hatten, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
 
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird der Branchenmindestlohn dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer gelten.
 
Nach dem inzwischen vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein "Tarifautonomiestärkungsgesetz", der die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland regelt, soll die Aufnahme in das Entsendegesetz künftig vereinfacht werden.

Haftungsregeln für Arbeitnehmer-Entsendegesetz sollen praktikabler werden

Für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz forder der Bundesrat eine praktikablere Haftungsregel. Das hat die Länderkammer am Freitag in einer Stellungnahme zur geplanten Aufnahme der Fleischbranche in das Entsendegesetz beschlossen. Bislang hat der ein Generalunternehmer, der einen Subunternehmer mit Werk- und Dienstleistungen beauftragt, für Löhne, die der Subunternehmer seinen Arbeitnehmern schuldet.
 
In jüngster Vergangenheit habe es insbesondere in der Bauwirtschaft Fälle gegeben, in denen der Generalunternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sei, gegenüber dem Subunternehmer aber ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss bestanden habe. Die beim Subunternehmer eingehenden Zahlungen könnten dann den betroffenen Arbeitnehmern nicht mehr als Lohn ausgezahlt werden, sondern flössen unmittelbar an den Pfändungsgläubiger - etwa an das Finanzamt. Hier will der Bundesrat eine Änderung.
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ZWS Fleckvieh

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