Nach Ansicht des Bundesrats spricht nichts gegen die vorgesehene Aufnahme der Branche "Schlachten und Fleischverarbeitung" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischindustrie, auf den sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Januar dieses Jahres verständigt hatten, per Verordnung für alle Unternehmen und Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird der Branchenmindestlohn dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer gelten.
Nach dem inzwischen vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein "Tarifautonomiestärkungsgesetz", der die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland regelt, soll die Aufnahme in das Entsendegesetz künftig vereinfacht werden.
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