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Mindestlohn: Keine Ausnahme für Saisonarbeiter

am Donnerstag, 20.03.2014 - 12:18 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der derzeitige Gesetzes-Entwurf zum Mindestlohn sieht keine Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vor. Agrarminister Christian Schmidt fordert jedoch eine Ausnahmeregelung.

Gestern gab Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Entwurf des Gesetzes zum Mindestlohn frei. Darin soll es laut Nahles keine Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft geben. Die Bauernverbände protestieren, denn das wird für viele Landwirte und letztlich auch für die Verbraucher Konsequenzen haben. Laut Generalsekretär des Bauernverbands "müssten Verbraucher mit höheren Preisen für Wein, Erdbeeren und Spargel rechnen." Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich die Produktion in Länder ohne Mindestlohn verlagert.
 

Schmidt plädiert für Ausnahmeregelung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) plädiert daher für eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft für die nächsten zwei Jahre. "Wir haben uns in der Koalition auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro spätestens bis zum Jahr 2017 verständigt. Eine Regelung zum Mindestlohn soll Arbeitsplätze bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft, etwa bei Spargel- und Obstbauern sowie Winzern, erhalten und nicht vernichten.", sagte Schmidt gegenüber der Ostsee-Zeitung aus.
 
In Polen erhalten Saisonarbeitskräfte im Durchschnitt nur ein Viertel des geplanten Mindestlohn. DBV-Generalsekretär Krüsken befürchtet, dass sich die Produktion ins Ausland verlagert. Ein Beispiel dafür sei die Gurkenproduktion. Sie hat sich in Deutschland nur deshalb etabliert, weil ein Mindestlohn in den Niederlanden die dortigen Produzenten zur Abwanderung gezwungen habe.
 

Ausnahmen beim Mindestlohn

Vom Mindestlohn ausgenommen sind laut Entwurf nur Jugendliche unter 18, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose. Der Mindestlohn soll auch bei längeren Praktika gezahlt werden. Nur Kurzzeit-Praktika von Schülern oder Studenten seien davon ausgenommen.
 
 
Entsprechend dem Koalitionsvertrag von Union und SPD soll ab 2017 der Mindestlohn von 8,50 Euro uneingeschränkt gelten. Nach Schätzungen des ifo-Institut gefährdet er bis zu 900.000 Jobs. Davon ist vor allem Ostdeutschland betroffen.
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