Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) plädiert daher für eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft für die nächsten zwei Jahre. "Wir haben uns in der Koalition auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro spätestens bis zum Jahr 2017 verständigt. Eine Regelung zum Mindestlohn soll Arbeitsplätze bei Saisonarbeitern in der Landwirtschaft, etwa bei Spargel- und Obstbauern sowie Winzern, erhalten und nicht vernichten.", sagte Schmidt gegenüber der Ostsee-Zeitung aus.
In Polen erhalten Saisonarbeitskräfte im Durchschnitt nur ein Viertel des geplanten Mindestlohn. DBV-Generalsekretär Krüsken befürchtet, dass sich die Produktion ins Ausland verlagert. Ein Beispiel dafür sei die Gurkenproduktion. Sie hat sich in Deutschland nur deshalb etabliert, weil ein Mindestlohn in den Niederlanden die dortigen Produzenten zur Abwanderung gezwungen habe.
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