Es sieht wohl danach aus, als blieben die Verordnungen beim Mindestlohn wie sie sind. Für Unternehmen wird es vorerst keine Erleichterungen geben. Laut Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hätten sich die Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit in den Betrieben bewährt. Sie seien angemessen und notwendig. "Einen Grund, das
Mindestlohngesetz jetzt zu ändern oder an Verordnungen rumzumachen, gab es nicht", sagte die Ministerin im ZDF.
Insbesondere die CSU forderte eine Absenkung der Gehaltsschwelle von 2.958 Euro, bis zu der Arbeitgeber in bestimmten Branchen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen müssen.
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