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Mindestlohn/Saisonarbeiter: Ärger um Tarifvertrag

am Dienstag, 10.06.2014 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Hinhaltetaktik wirft die Gewerkschaft den Arbeitgebern in der Debatte um einen Mindestlohntarifvertrag vor. Die Arbeitgeber blockieren die Verhandlungen und spielen auf Zeit, so der Vorwurf.

Aushilfskräfte im Anbau von Sonderkulturen
Den raschen Beginn von Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag in der Landwirtschaft und im Gartenbau hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) angemahnt. "Unsere Geduld ist langsam zu Ende", erklärte der stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende Harald Schaum am vergangenen Freitag in Frankfurt.
 
Bereits im März dieses Jahres habe man den beiden Arbeitgeberverbänden angeboten, einen solchen Tarifvertrag abzuschließen.

Gewerkschaft: Arbeitgeber blockieren Tarifverhandlungen

Seit Wochen liege den Arbeitgebern nunmehr das Angebot der Gewerkschaft vor. Anstatt darauf zu reagieren, blockierten diese jedoch die Tarifverhandlungen und spielten lieber auf Zeit, so Schaum. Seiner Einschätzung nach spekulieren die Arbeitgeber darauf, dass Saisonarbeiter doch noch vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen werden.
 
Für den Gewerkschafter ist dies "ein riskantes Spiel", denn, so Schaum, "am Ende kommt diese Ausnahme nicht und sie stehen ohne Branchenlösung da". Dann gelte ab 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Erntehelfer. Zudem verstoße eine Herausnahme der Saisonarbeiter aus der Mindestlohnregelung gegen EU-Recht.

Arbeitgeber: Hinweis auf feste Terminabsprache

Beim Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sorgte die Verlautbarung aus Frankfurt hingegen für Überraschung. Dort wies man darauf hin, dass entgegen der Darstellung der IG BAU bereits eine feste Terminabsprache bestehe. Danach beginnen die Verhandlungen mit dem Ziel eines gemeinsamen Mindestlohnvertrages für die Landwirtschaft und den Gartenbau am 3. Juli 2014. 
  • Mindestlohn: Tarifpaket ist auf dem Weg (5. Juni) ...
  • Gemüsebauern: Erntehelfer müssen bezahlbar bleiben (25. April) ...

Drei Varianten im Gespräch

Dem Vernehmen nach werden derzeit in der Union drei mögliche Varianten einer Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte diskutiert.
 
Variante 1
Zum einen wird erwogen, für diese Gruppe nicht den Brutto-, sondern den Nettolohn als Untergrenze zugrundezulegen. Begründet wird dies damit, dass die Saisonkräfte bei einem Aufenthalt von bis zu 50 Tagen ohnehin von Sozialabgaben befreit sind.
 
Variante 2
Zum anderen gibt es Überlegungen für eine nach Branchen differenzierte Regelung. Während beispielsweise im Spargelanbau ein Mindestlohn von 8,50 Euro ohne weiteres verkraftbar wäre, weil sich die Mehrkosten am Markt durchsetzen ließen, gelte dies für andere Bereiche wie etwa den Gurkenanbau nicht, lautet die Argumentation.
 
Variante 3
Schließlich gibt es Stimmen, die eine zeitliche Verschiebung des gesetzlichen Mindestlohns in der Landwirtschaft auf 2018 oder 2019 ins Spiel bringen.
 
Die Diskussionen innerhalb der Koalition sind in vollem Gange. Der Ausgang ist gegenwärtig offen.

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