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Monitor: Landwirtschaft ist Hauptverursacher von Feinstaub

Güllegrube auf Betrieb
am Donnerstag, 17.01.2019 - 13:24 (Jetzt kommentieren)

Eine noch unveröffentlichte Studie des Mainzer Max-Planck-Instituts für Chemie sieht die Landwirtschaft als Hauptursache für Feinstaub.

Passend zur Eröffnung der Internationalen Grünen Woche berichtet das ARD-Magazin Monitor am 17. Januar um 21:45 Uhr über Ergebnisse einer bisher unveröffentlichten Studie des Mainzer Max-Planck-Instituts für Chemie. Die Untersuchung stützt sich laut Monitor auf 40 internationale Untersuchungen aus 16 Ländern. Die Kommunikationsleitung des Institutes weist gegenüber agrarheute darauf hin, dass die Landwirtschaft nicht Hauptgegenstand der Studie gewesen sei. Vielmehr sollten vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub analysiert werden.

Monitor schreibt auf seiner Internetseite, dass die Landwirtschaft mit einem Anteil von ca. 45 % ein Hauptverursacher für die in Deutschland herrschende Feinstaub-Belastung sei. Diese Zahl beruht allerdings auf einer Studie aus dem Jahr 2015, worauf das Max-Planck-Institut gegenüber agrarheute hinweist.

 

Kritik an Aussagen zu Todesfällen

Leiter der Studie ist Prof. Jos Lelieveld. Er bringt für Monitor den Zusammenhang wie folgt auf den Punkt: „Die Massentierhaltung führt zu Ammoniak, Ammoniak führt zu Feinstaub und Feinstaub führt zu vorzeitigen Todesfällen“.

Monitor konfrontierte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute auf der Grünen Woche in Berlin mit den Ergebnissen der Studie. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Grenzwerte nur regional überschritten würden. Dort, wo die Werte zu hoch seien, schaue ihr Ministerium hin und suche nach Lösungen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisierte vor allem die Aussage der Forscher, dass in Deutschland jährlich 120.000 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub zu beklagen seien und die Landwirtschaft als Hauptverursacher genannt werde.

Rukwied sagte, die Hochrechnungen seien "hochgradig unseriös" und schlicht unmoralisch.

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