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Fusion

Monsanto-Übernahme: Bayer muss noch Hürden nehmen

Logos von Bayer und Monsanto
am Mittwoch, 26.10.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Bayer will US-Konzern Monsanto übernehmen. Doch der Kauf ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die Wettbewerbskommission muss den Deal noch prüfen.

Bayer und Monsanto sind sich letztlich doch noch über einen Kaufpreis einig geworden. Allerdings sind noch weitere Hürden für eine Übernahme zu überstehen. Noch in diesem Jahr will Bayer den Zusammenschluss in den USA und im ersten Quartal 2017 bei der Europäischen Union beantragen, kündigte Vorstandschef Werner Baumann am Mittwoch an. "Den Abschluss der Transaktion erwarten wir Ende 2017", so der Bayer-Chef.

Ein Scheitern ist nicht ausgeschlossen

Zuerst steht eine Prüfung der EU-Wettbewerbskommission an. Das Bundeskartellamt wird den Fall nicht prüfen. Voraussichtlich werden Auflagen kommen, bestimmte Unternehmensteile zu verkaufen. Darauf habe sich Bayer schon eingestellt. Eine Untersagung ist jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Für den Bayer-Konzern wäre eine solches Ergebnis der Super-GAU. Bayer müsste Monsanto wegen des Scheiterns eine Entschädigung von 2 Milliarden US-Dollar zahlen.

Das sind die nächsten Schritte

Noch ist der Deal bei den europäischen Kartellbehörden nicht gemeldet. Die Aktionäre von Monsanto können Ende des Jahres noch ihr Veto einlegen. Dies gilt laut Bayer-Angaben als unwahrscheinlich. Nach der Anmeldung, die voraussichlich Anfang 2017 erfolgen soll, hat die Kommission 25 Tage Zeit, sich den Deal anzusehen. Bestehen weitere Bedenken, geht es in eine vertiefte Analyse, die bis zu 90 Tage dauern kann. Auch Verlängerungen sind möglich.

Wie entscheiden Kartellrechtsexperten?

Kartellrechtsexperten weisen darauf hin, dass dabei nicht die globale Weltmarktführerschaft im Vordergrund steht, sondern die betroffenen Produkte und Märkte abgegrenzt und Auswirkungen auf den Wettbewerb untersucht werden. Neben der EU gilt auch das Votum der US-Behörden als entscheidend. Weltweit sollen sich über 30 Kartellbehörden mit dem Fall befassen.

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