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Körperverletzung

Morgendliche Rübenernte: Anwohner greift Landwirt an

am Dienstag, 19.01.2016 - 11:30 (Jetzt kommentieren)

Zwei Landwirte wurden bei der Rübenernte gegen fünf Uhr am Morgen von einem Anwohner attackiert, der sich in seiner Nachtruhe gestört fühlte. Es kam zu Drohungen mit Körperverletzung. Nun fiel ein Urteil in der Sache.

Auf einem Feld im schwäbischen Landkreis Günzburg kam es im Dezember zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Landwirten und einem Anwohner. Dieser Streit hatte nun ein juristisches Nachspiel. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, musste sich ein 38-jähriger Ulmer im Günzburger Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.

Laute Rübenernte verärgert Anwohner

Der Vorfall ereignete sich, als zwei Landwirte gegen fünf Uhr morgens mit der Rübenernte beschäftigt waren. Diese Arbeit sei so geräuschintensiv gewesen, dass sich der 38-Jährige in seiner Nachtruhe gestört sah. Wutentbrannt stieg er in seinen Geländewagen und fuhr zu den Landwirten aufs Feld, so die Augsburger Allgemeine.

Landwirte wurden von Anwohner bedroht

Laut Anklage schrie er den jüngeren der beiden Landwirte an. Als der zweite schließlich dazu kam, habe der wütende Anwohner eine heftige Drohung ausgestoßen: Er solle seine Fresse halten, sonst erschieße er ihn. Doch bei der verbalen Aggressivität sei es laut Zeugenaussage nicht geblieben.

Körperverletzung: Schlag ins Gesicht

Unvermittelt habe der verärgerte Mann einen der beiden Landwirte ins Gesicht geschlagen. Dieser stürzte infolgedessen zu Boden, wie die Augsburger Allgemeine vermeldet. Abschließend schrie er dem Geschlagenen noch die Drohung zu, er werde ihn "abschießen". Nun erfolgte die Gerichtsverhandlung.

Angeklagter ist kein unbeschriebenes Blatt

Wie der Verteidiger einräumte, stimmten die Vorwürfe. Laut Augsburger Allgemeine war der Angeklagte schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Aufgrund dieser Sachlage sowie der groben Tatausführung wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung, eine Spende von 1.400 Euro sowie 400 Euro Schmerzensgeld gefordert.

Urteil: Freiheitsstrafe und Spende

Anlass für das Fehlverhalten sei die bereits die ganze Nacht andauernde Ernte mit Traktoren gewesen, sagte der Verteidiger Zeitungsberichten zufolge. Der zuständige Richter verurteilte den 38-Jährigen zu einer Haftstrafe von acht Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit wegen Körperverletzung und Nötigung.

Außerdem muss der Täter 2.000 Euro an eine Opferschutzorganisation zahlen.

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