Die stellvertretende bayerische Landesbäuerin aus Franken sprach sich vergangene Woche gegen "sozialpolitische Nachhilfe aus Brüssel" aus. Dabei verwies sie auf die in Deutschland geltenden Mutterschutzregelungen, nach denen ein Anrecht auf eine von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bezahlte Betriebs- und Haushaltshilfe besteht.
Die EU-Sozialminister hatten vorvergangene Woche eine politische Übereinkunft zu einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission erzielt, wonach selbständige und im Betrieb helfende Ehepartner einen Anspruch auf Mutterschutzgeld oder vergleichbare Leistungen haben. Die Minister hatten zudem vereinbart, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten entscheiden können, ob die Mütter Geld bekommen oder einen über die Sozialträger abgegoltenen Vertretungsanspruch haben. Nun ist es am Europaparlament, seine Vorstellungen zu dem Thema zu vertreten. (AgE)
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