Musik bei Videoschnitt: Rechte vorher abklären
Anders sieht das allerdings aus, wenn du Bild und Ton bereits vor dem Hochladen auf die Social-Media-Plattform zusammenbringst. Wenn du zum Beispiel ein Erntevideo von dir in einem Videoschnittprogramm musikalisch unterlegst, musst du die zusätzlich erforderlichen Rechte direkt bei den sogenannten Berechtigten einholen. Das liegt am Leistungsschutzrecht bei der Verwendung von Originalaufnahmen (liegt beim Plattenlabel) und/oder am Filmherstellungsrecht (liegt in der Regel beim Musikverlag). Für beide ist die GEMA nicht zuständig.
Hört sich kompliziert an. Ist es auch. Das heißt jetzt jedoch nicht, dass du den Kopf in den Sand stecken musst. Folgende Tipps hat Christian von der GEMA für dich:
- Du solltest die (Video-)Herstellungsrechte, auch Sync-Rechte genannt, im Vorfeld mit dem Musikverlag klären. Auf dieser Seite finden sich die Kontaktdaten zu meinen Berliner Kolleg*innen, die den richtigen Musikverlag und den Ansprechpartner dort heraussuchen können: https://online.gema.de/werke/search.faces
- Was die Verlage bei einer Nutzungsanfrage konkret interessiert, ist unterschiedlich. Aber sie brauchen den Songtitel, wo er erscheinen soll und Infos zu der Produktion.
- Die Verlage können das Einverständnis kostenpflichtig oder kostenlos erteilen, oder aber verweigern.
- Gleiches gilt für das Leistungsschutzrecht für das die Plattenfirmen zuständig sind. Google einfach danach.
Du könntest natürlich auch GEMA-freie Musik verwenden, aber denk‘ dran, dass GEMA-frei nicht bedeutet, dass diese kostenlos ist.
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