Mit dem Ampelsystem, dass sich lediglich auf vier Nährstoffe beziehe, sei eine zutreffende Einordnung eines Produktes und seiner Bedeutung für die Gesamternährung nach Ansicht des BLL nicht möglich, da zentrale Informationen wie die zum Brennwert und zu anderen wichtigen Nährstoffen fehlten. "Die farbliche Bewertung einiger weniger Nährstoffe eines Lebensmittels trägt unserer Auffassung nach nicht zu einem besseren Verständnis einer ausgewogenen Ernährung bei", betont Minhoff.
Mit der Lebensmittelinformations-Verordnung sei zwar weitgehend ab 2014 und dann vollständig ab 2016 europaweit die Nährwertkennzeichnung in Form der
Nährwerttabelle für grundsätzlich alle Lebensmittel verpflichtend. Weitere Formen der Nährwertkennzeichnung könnten darüber hinaus aber ausdrücklich auf nationaler Ebene empfohlen werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert und verständlich sind und den Warenverkehr nicht behindern. Auf Basis dieser Option habe das britische Gesundheitsministerium heute die Empfehlung für eine freiwillige Hybridnährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen ausgesprochen und damit die Diskussion um die
Ampel erneut aufgeworfen.
Die Hybridkennzeichnung ist eine Kombination der von der Lebensmittelwirtschaft freiwillig initiierten GDA-Kennzeichnung und den bewertenden Ampelfarben Grün, Gelb, Rot - jeweils bezogen auf 100g/ml eines Erzeugnisses. Der britische Handel und einige Industrieunternehmen werden voraussichtlich dieser Empfehlung folgen.
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