Mit der Verlängerung des Moratoriums bis 2013 werde der Volkswille respektiert, betonten die Befürworter und der Bundesrat. Mit dem klaren Ja zum Moratorium 2005 hätten Volk und Stände verlangt, wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen für einen fundierten Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. "Diese Grundlagen liegen vor dem Ablauf des Moratoriums am 27. November 2010 aber nicht vor", sagte Oskar Freysinger (SVP/VS) namens der Wissenschaftskommission (WBK).
Erst nach Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 59 "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" Mitte 2012 sei dies der Fall. Das Moratorium vorher aufzuheben wäre "unverantwortlich". Als "unverantwortlich" sah hingegen eine Minderheit vorab der FDP und der SVP die Verlängerung des Moratoriums.
Nach dem Willen des National- sowie des Ständerates soll der Bundesrat zudem rechtzeitig die nötigen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von genveränderten Organismen erlassen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die GTG-Revision mit 106 zu 68 Stimmen an. Die Vorlage geht noch einmal zurück an den Ständerat. Dabei geht es aber nur noch um redaktionelle Änderungen. (lid)
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