
Über das Verbot für Neonikotinoide lässt die EU-Kommission am kommenden Montag erneut abstimmen. Hierzulande hält man seine Position noch offen. Ob die nationalen Regeln zu den umstrittenen Pflanzenschutzmitteln besser seien als der Vorschlag der EU-Kommission, will Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner bis zum kommenden Wochenende prüfen.
Ihr Ministerium stünde mitten in der Abstimmung mit Imkerverbänden und anderen Beteiligten, erklärte Aigner gestern vor dem Beginn des EU-Agrarrates. Die Landwirtschaftsministerin hält das Verbot der Neonikotinoide in Deutschland für Mais und Wintergetreide für recht weitgehend und möchte es nicht durch einen Beschluss aus Brüssel aufweichen.
- EU-Agrarministerrat: Spanien hält an ungleichen Direktzahlungen fest (22. April) ...
Bundestag über Umgang mit Neonikotinoiden gespalten
Die Frage nach dem weiteren Umgang mit Neonikotinoiden spaltet den Deutschen Bundestag. Das wurde vergangene Woche durch die zu Protokoll gegebenen Reden zum Antrag "Bienen und andere Insekten vor Neonikotinoiden zu schützen" der Grünen deutlich. Der Antrag fand erwartungsgemäß keine Mehrheit.
Während SPD, Die Linke und Grüne den Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach neonikotinoide Pflanzenschutzmittel für Mais und Raps zeitweise verboten werden sollen, ohne Einschränkungen unterstützen, fordern Union und FDP Nachbesserungen an dem Vorschlag und eine Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Deutschen Bienenmonitoring (DeBiMo).
- EU-Kommission steht zum Neonikotinoid-Verbot (26. März) ...
- Neonikotinoide: EU-Ausschuss lehnt Verbot ab (18. März) ...
EU-Kommission will Neonikotinoide bei Raps und Mais verbieten
Die EU-Kommission schlägt ein Verbot für Neonikotinoide bei Raps und Mais vor und sucht noch die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss. Wenn einige Mitgliedsländer auch noch national das Wintergetreide in das Verbot einbeziehen und über den Beschluss der EU hinausgehen möchten, hält die Kommission dies für möglich.
Die Juristen in Berlin seien gegenteiliger Auffassung, gibt Aigner zu bedenken. Was EU-weit zugelassen sei, könne in den EU-Mitgliedstaaten nicht verboten werden, so die deutsche Rechtsauslegung.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.