
Pestizide aus der Gruppe der Neonikotinoide, die im Verdacht stehen, Bienen zu gefährden, dürfen ab 1. Dezember 2013 nicht mehr ausgebracht werden. Das Verbot hat am Freitag die EU-Kommission im Alleingang erlassen, nachdem sich die EU-Staaten nicht einigen konnten.
Überprüfung erfolgt nach zwei Jahren
Die Beschränkung betrifft den Einsatz der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam zur Saatgutbehandlung, Bodenanwendung (Granulat) und Blattbehandlung bei Pflanzen und Getreide (ausgenommen Wintergetreide), die Bienen anziehen. Ausnahmen beschränken sich auf die Möglichkeit, bienenattraktive Pflanzen in Gewächshäusern zu behandeln und im Freien nach der Blüte. Vorhandene Bestände können bis höchstens zum 30. November dieses Jahres aufgebraucht werden. Die Mitgliedstaaten müssen die bestehenden Zulassungen widerrufen oder ändern, um bis zum 30. September 2013 den EU-Vorgaben nachzukommen. Die Beschränkung soll spätestens nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden.
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Tonio Borg beruft sich auf EFSA-Studie
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, beruft sich auf ein wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): "Angesichts der darin zahlreichen angeführten Risiken habe ich mich im letzten Monat verpflichtet, das Möglichste zu tun, um dafür zu sorgen, dass unsere Honigbienen geschützt werden. "
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