Eine Verzögerung der Entscheidung ist theoretisch auch möglich. Schon jetzt sei der 01. Juli als ursprünglich vorgesehener Termin für das Verbot in Frage gestellt, gab der Sprecher von EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg zu. Einen Alleingang der Kommission ohne Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten will der Sprecher keinesfalls ausschließen. Unwahrscheinlich ist dagegen ein Neustart des Verfahrens. Dazu müsste die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüfen, ob Neonikotinoide immer noch mit Bienen in Berührung kommen, wenn bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
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Betroffen wären von dem Verbot die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidachloprid und Thiametoxam, die dann nur noch im Wintergetreide und in Kulturen, die als "nicht bienenattraktiv" eingeschätzt werden, zugelassen wären. Der Einsatz im Winterraps in vielen Gartenbauerzeugnisse und in der Saatgutbeizung wäre verboten.
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