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Neu: Ab Montag gelten Regeln für die Kaninchenhaltung

am Samstag, 09.08.2014 - 10:51 (Jetzt kommentieren)

Jahrelang geisterte das Thema ergebnislos durch die Reihen, jetzt existieren sie: Regeln für das gewerbsmäßige Halten von Kaninchen. Am Montag treten sie in Kraft.

Die Art der Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen war bislang nicht klar geregelt - lediglich allgemeine, nicht spezifisch auf Kaninchen ausgerichtete Vorschriften existierten. Das ändert sich am Montag (11. August). 
 
"Damit haben wir erstmals überhaupt detaillierte Anforderungen und klare Regelungen für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken", erklärt Landwirtschaftsminister  Christian Schmidt

Sachkundenachweis für die Haltung jetzt Pflicht

Die neuen Regeln sehen strenge Anforderungen an die Haltung, Betreuung und Pflege von Kaninchen vor, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Das betrifft beispielsweise die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung der Haltungseinrichtungen.
 
So muss den Tieren eine strukturierte Fläche mit unterschiedlichen Funktionsbereichen (Aktivitätsbereich, Ruhebereich, Rückzugsmöglichkeit) angeboten werden, die für kaninchentypische Verhaltensweisen (Hoppelsprünge, Sich-Aufrichten, ausgestrecktes Liegen in Seitenlage) genutzt werden kann.
 
Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter. Die neue Kaninchen-Verordnung gibt unter anderem vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss, um festzustellen, ob sie krank oder verletzt sind. Zudem müssen Kaninchenhalter ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen nachweisen.

Übergangsregeln für besonders teure Neu- und Umbauten

Die Verordnung wurde am 10. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet und ergänzt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für die Vorschriften, die besonders investitionsträchtige Neu- und Umbaumaßnahmen für bestehende Haltungsanlagen mit sich bringen, sind Übergangsfristen geregelt.  
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