Die neuen Regeln sehen strenge Anforderungen an die Haltung, Betreuung und Pflege von
Kaninchen vor, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Das betrifft beispielsweise die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung der Haltungseinrichtungen.
So muss den Tieren eine strukturierte Fläche mit unterschiedlichen Funktionsbereichen (Aktivitätsbereich, Ruhebereich, Rückzugsmöglichkeit) angeboten werden, die für kaninchentypische Verhaltensweisen (Hoppelsprünge, Sich-Aufrichten, ausgestrecktes Liegen in Seitenlage) genutzt werden kann.
Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter. Die neue Kaninchen-Verordnung gibt unter anderem vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss, um festzustellen, ob sie krank oder verletzt sind. Zudem müssen Kaninchenhalter ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen nachweisen.
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