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Politik national

Neuausrichtung der Investitionsförderung unklar

am Montag, 19.11.2012 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Bonn - Während die Länder Vorbehalte gegen eine Abschaffung der Regelförderung haben, will der Bund die Zuschussförderung bei Ställen ausschließlich für besonders tiergerechte Haltungsverfahren gewähren.

Bund und Länder sind sich nach wie vor nicht einig über die künftige Ausgestaltung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Bei ihrer Sitzung vergangene Woche in Bonn konnten die Haushalts- und Koordinierungsreferenten (HuK-Referenten) kein Einvernehmen in dieser Frage erzielen.

Länder wollen Spreizung der Fördersätze

Es gibt von Länderseite nach wie vor erheblichen Widerstand gegen die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Zuschussförderung bei Ställen ausschließlich für besonders tiergerechte Haltungsverfahren zu gewähren und die Regelförderung auf Bürgschaften umstellen. Demgegenüber hat ein Teil der Länder eine Spreizung der Fördersätze zwischen der Regelförderung und der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren vorgeschlagen. Eine Entscheidung muss damit auf politischer Ebene in der Sitzung des zuständigen Planungsausschusses (PLANAK) am 12. Dezember 2012 fallen. Der Bund braucht für seinen Vorschlag eine Mehrheit der Länder auf seiner Seite.

Zuschlag für besonders tiergerechte Haltung

Dem Vernehmen nach wollen Hessen und Baden-Württemberg für die anstehenden Verhandlungen einen Kompromissvorschlag präsentieren, der auf eine Anhebung der Anforderungen an besonders tiergerechte Verfahren hinausläuft, für die ein Zuschlag zur Basisförderung gewährt wird. Auch Bayern will einen Vorschlag einbringen und den Abstand der Fördersätze zwischen Regel- und Zusatzförderung vergrößern. Unterdessen hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft Zustimmung zu den Plänen des Bundes für eine Neuausrichtung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) signalisiert.
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Wissenschaftler fordern gesellschaftlichen Nutzen

Die angestrebte Orientierung des AFP an der Bereitstellung öffentlicher Güter gehe "grundsätzlich in die richtige Richtung", so die Braunschweiger Wissenschaftler vom Thünen-Institut in einem Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Weiterentwicklung der GAK. Sie begrüßen den Vorschlag des Bundes, Investitionsvorhaben in der Tierhaltung künftig nur noch dann in der GAK zu fördern, wenn sie über die gesetzlichen Standards hinaus einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Allerdings komme es darauf an, die förderfähigen Investitionen so abzugrenzen, "dass tatsächlich ein gesellschaftlicher Nutzen der Förderung zu erwarten ist", gibt das Thünen-Institut zu bedenken. Ausdrücklich begrüßt wird die vom Bund angestrebte Abschaffung der bisherigen Regelförderung.

Maßnahmen werden um rund 40 Prozent reduziert

Grundsätzlich sind sich Bund und Länder über eine notwendige Straffung des GAK-Förderkatalogs einig. In den bisherigen Gesprächen ist man übereingekommen, die Zahl der insgesamt 87 Fördermaßnahmen der GAK um rund 40 Prozent zu reduzieren. Lediglich die drei genannten sind noch offen. Begründet wird die Straffung der Gemeinschaftsaufgabe mit der Notwendigkeit, sie stärker an Zielen auszurichten, die bundesweit höchste Priorität haben und sich am künftigen EU-Rechtsrahmen orientieren.
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