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Ernährung und Gesundheit

Neue Herkunftskennzeichnung tritt in Kraft

am Dienstag, 31.03.2015 - 13:22 (Jetzt kommentieren)

Für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch müssen ab dem 1. April 2015 ergänzende Angaben zum Ursprung des Fleisches gemacht werden. Dies gilt sowohl für frische, als auch gefrorene Ware.

Zum 1. April 2015 tritt eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung besteht dann die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben über den Ursprung des Fleisches.
 
Wie der Deutsche Bauernverband DBV mitteilt, seien Landwirte ab morgen verpflichtet, zu den bestehenden Informationspflichten auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.
 
Für die Schweinemäster habe dies zur Folge, dass eine Information im Rahmen der soganannten Lebensmittelketteninformation in folgender Form erfolgen müsse:
  • "Geboren und aufgezogen in Deutschland",
  • "Aufgezogen in Deutschland" oder
  • "Aufgezogen in ..." 
Dies bedeutet laut DBV für alle Tierhalter, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Gewicht von weniger als 30 Kilo einkaufen und mit mehr als 80 Kilo Lebendgewicht schlachten lassen, diese Tiere als "Aufgezogen in Deutschland" zu kennzeichnen.

Einfaches Ankreuzen auf dem Lieferschein

Der Viehhandel und die Viehvermarktungsorganisationen würden dazu praktikable Lösungen für ein einfaches Ankreuzen auf den Lieferscheinen bereitstellen. Die Angaben zur Herkunftskennzeichnung würden im Rahmen des QS-Audits überprüft. 
 
Die Verbraucher erhielten noch klarer als bisher die Information, ob ein Nutztier in Deutschland geboren oder hier aufgezogen worden sei und damit, ob die Haltung unter den hohen Tierschutz-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards Deutschlands stattgefunden habe, erklärte der DBV. Der Markt werde zeigen, wie die Verbrauchernachfrage auf die Herkunftsangabe reagiere.

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