Zum 1. April 2015 tritt eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung besteht dann die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben über den Ursprung des Fleisches.
Wie der Deutsche Bauernverband DBV mitteilt, seien Landwirte ab morgen verpflichtet, zu den bestehenden Informationspflichten auch Angaben zur
Herkunft der Tiere zu machen.
Für die Schweinemäster habe dies zur Folge, dass eine Information im Rahmen der soganannten Lebensmittelketteninformation in folgender Form erfolgen müsse:
- "Geboren und aufgezogen in Deutschland",
- "Aufgezogen in Deutschland" oder
- "Aufgezogen in ..."
Dies bedeutet laut DBV für alle Tierhalter, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Gewicht von weniger als 30 Kilo einkaufen und mit mehr als 80 Kilo Lebendgewicht schlachten lassen, diese Tiere als "Aufgezogen in Deutschland" zu kennzeichnen.
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