
Lebensmitteletiketten: Das muss draufstehen
- eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm bezogen auf die Höhe des kleinen x allergene
- Zutaten müssen im Zutatenverzeichnis durch Fettdruck, Großbuchstaben oder eine andere Farbe hervorgehoben werden
- Nährwertangaben müssen künftig in Form einer Tabelle bezogen auf 100 ml beziehungsweise 100 g erfolgen, in der Reihenfolge 'Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz'.
- Bei gefrorenen Produkten muss das Einfrierdatum angegeben werden
- Pflanzliche Öle und Fette müssen im Zutatenverzeichnis nach ihrer pflanzlichen Herkunft genannt sein z. B. Rapsöl
- Frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch müssen mit der Herkunft gekennzeichnet sein (ab April 2015)
- Fleisch- und Fischerzeugnisse, die aus Stücken und durch andere Zutaten zusammengefügt sind, müssen den Hinweis 'aus Fleischstücken zusammengefügt' tragen
- Alle Zutaten die Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen in der Zutatenliste eindeutig benannt sein.
- Nährwertkennzeichnung: 'Riesenaufwand für Direktvermarkter' (17. März) ...
- EU: Einheitliche Lebensmittelkennzeichnung ab 2014 (September 2011) ...
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