Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Wirtschaft

Neue Liste mit Futtermittelmaterial auf den Weg gebracht

am Mittwoch, 24.11.2010 - 08:56 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die EU-Futtermittelwirtschaft hat einen neuen Rohstoffkatalog erarbeitet, der voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten in gültiges EU-Recht überführt werden dürfte.

Hand in einer Futtermitteltüte

Wie der EU-Dachverband der Mischfutterhersteller (FEFAC), die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) sowie der Verband der Europäischen Zuckerindustrie (CEFS) in einer gemeinsamen Presseverlautbarung mitteilten, fand die Initiative von insgesamt 39 Branchenverbänden die Zustimmung der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH).

Die bislang genutzte Liste wurde seit 1996 nicht mehr überarbeitet und gilt als überholt. Mit dem neuen Verzeichnis sollen Futtermittelnutzer leichter nachvollziehen können, welche Rohstoffe in den verschiedenen Produkten enthalten sind.

Mehr als 500 Produkte mit klaren Beschreibungen

Das Inventar umfasst mehr als 500 der häufigsten Ausgangsstoffe von Futtermitteln mit klaren Beschreibungen, um die volle Transparenz entlang der Verarbeitungskette sowie die angemessene Kennzeichnung des Endprodukts zu gewährleisten. FEFAC wertet das Ergebnis als gelungenes Beispiel, wie so viele Organisationen effizient miteinander und mit Behörden arbeiten können.

Website zur Registrierung von Einzelfuttermitteln 

Nach Angaben der Verbände ist der Katalog nicht vollständig. Hersteller können weiter auch solche Rohstoffe verwenden, die darin nicht enthalten sind. Sie werden allerdings aufgerufen, die entsprechenden Stoffe online unter www.feedmaterialsregister.eu zu registrieren. Die Beachtung der Vorgaben ist freiwillig.

Übersetzung in alle 22 Amtssprachen der EU 

Hersteller, die sich dem System aber einmal verschrieben haben, müssen die enthaltenen Kennzeichnungsanforderungen auch berücksichtigen. Bevor die Liste im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, muss noch der Prüfvorbehalt von Rat und Europaparlament abgewartet werden. Ferner soll es Übersetzungen in alle EU-Amtssprachen geben. Dies dürfte zusammen etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. (AgE)

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...