Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik EU

Neue Qualitätsregelungen für EU-Agrarprodukte

am Dienstag, 08.01.2013 - 15:01 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Vergangene Woche verabschiedete die EU-Kommission eine Neuverordnung zur Qualitätsbestimmung von Agrarprodukten. Die Novelle soll mehr Kohärenz und Klarheit bringen.

Die Qualität von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln wird in der EU-Verordnung neu geregelt. Mit der Rechtsvorschrift, werden bisher geltende Bestimmungen vereinfacht und zusammengefasst, teilte die EU-Kommission mit. Davon ausgenommen sind Weine, aromatisierte Weine und Spirituosen, die weiterhin durch gesonderte Rechtsbestimmungen geregelt werden. Mit der neuen Verordnung wurde die Einspruchsfrist zu den Qualitätsbestimmungen beim Zulassungsverfahren für Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geografischen Angaben (g.g.A.) von sechs auf drei Monate verkürzt. Die Verwendung der g.U.- und g.g.A.-Logos für Produkte aus der EU ist ab dem 4. Januar 2014 verpflichtend.
 
Außerdem soll für die Aufnahme geschützter geografischer Angaben aus Drittländern in den EU-Qualitätsregister eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Eine solche soll auch für die Finanzierung der Verteidigung der EU-Logos etabliert werden.
 

Qualitätsbegriff "Bergprodukt"

Die Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität (g.t.S.) soll in Zukunft nur mit einem Namen möglich sein. Der Zeitraum für die "traditionelle" nachgewiesene Verwendung auf dem Markt wird von 25 auf 30 Jahre verlängert. Mit der Novelle gilt "Bergprodukt" offiziell als fakultative Qualitätsbezeichnung. Neue Begriffe wird die EU-Kommission künftig durch delegierte Rechtsakte reservieren können.
 
Wie in der Verordnung vorgesehen, soll die EU-Kommission bis 4. Januar 2014 einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über neue Kennzeichnungs-Regelungen für Waren aus der lokalen Landwirtschaft oder Direktvermarktung vorlegen. Ziel ist es, die Erzeuger bei der regionalen Vermarktung ihrer Produkte zu unterstützen. Gleichzeitig wir die EU-Kommission auch über die neue fakultative Qualitätsangabe "Produkt der Insellandwirtschaft" informieren.
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...