Die Qualität von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln wird in der EU-Verordnung neu geregelt. Mit der Rechtsvorschrift, werden bisher geltende Bestimmungen vereinfacht und zusammengefasst, teilte die EU-Kommission mit. Davon ausgenommen sind Weine, aromatisierte Weine und Spirituosen, die weiterhin durch gesonderte Rechtsbestimmungen geregelt werden. Mit der neuen Verordnung wurde die Einspruchsfrist zu den Qualitätsbestimmungen beim Zulassungsverfahren für Produkte mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geografischen Angaben (g.g.A.) von sechs auf drei Monate verkürzt. Die Verwendung der g.U.- und g.g.A.-Logos für Produkte aus der EU ist ab dem 4. Januar 2014 verpflichtend.
Außerdem soll für die Aufnahme geschützter geografischer Angaben aus Drittländern in den EU-Qualitätsregister eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Eine solche soll auch für die Finanzierung der Verteidigung der EU-Logos etabliert werden.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.