Am 23. Juni 2022 beschloss der Bundestag, die bereits 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie ab dem 1. August 2022 in Deutschland umzusetzen. Das soll zu mehr Transparenz bei den Arbeitsverträgen führen. Neu ist, dass der Arbeitsvertrag aufschlüsselt, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Arbeitnehmer sollen so mehr über Konditionen und Rahmenbedingungen erfahren können.
Die Änderungen gelten nicht nur für Neueinstellungen, sondern auch für Verträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden. Arbeitnehmer dürfen auf eine Anpassung bestehen.
Das soll ab August 2022 im Arbeitsvertrag stehen
Arbeitgeber müssen die folgenden neun Punkte in den Arbeitsverträgen ihrer Beschäftigten aufführen:
- Das Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen
- Die Dauer der Probezeit
- Details zu Entgeltzahlungen: Höhe und Zusammensetzung des Gehalts sowie die Informationen zu Prämien, Zulagen, Sonderzahlungen und Überstunden – und wann sie ausgezahlt werden
- Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen – auch Schichtsystem und Schichtrhythmus inkl. Änderungsvorschriften
- Fortbildungsansprüche, wenn der Arbeitgeber welche anbietet
- Schriftliche Information über den Arbeitsort
- Bei betrieblicher Altersvorsorge die Adressdaten des Versorgungsträgers
- Alle Informationen zu Kündigungsfristen und Kündigungsverfahren; auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage ist verpflichtend
- Bei Arbeit auf Abruf sind die diesbezüglichen Vereinbarungen, die Anzahl vergüteten Stunden, die Mitteilungsfrist und der Zeitrahmen zu nennen
Was ändert sich für landwirtschaftliche Unternehmer durch neue Arbeitsverträge?
Landwirtschaftliche Arbeitgeber müssen, wie alle anderen Arbeitgeber, die im Betrieb verwendeten Vertragsmuster anpassen.
Welcher Aufwand kommt durch die Neuerungen im Arbeitsvertrag auf Landwirte zu?
Es gibt keine direkten Nachteile für landwirtschaftliche Unternehmer, aber die Änderungen bedeuten Aufwand, da die Verträge angepasst werden müssen. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie sieht darüber hinaus weitere Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor, die in bestimmten Situationen zusätzliche Bürokratie mit sich bringen.
Für wen sind die Neuerungen im Arbeitsvertrag gut?
Um Arbeitgeber zu schützen, sollen Arbeitsverträge ab 1. August 2022 mehr Informationen, u. a. zu Gehalt, Arbeitszeit und Kündigungsfrist enthalten. Der Gesetzgeber möchte mit den Änderungen mehr Transparenz der Arbeitsbedingungen schaffen. Das soll die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer verbessern.
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