In dieser Anlage werden die Eckpunkte der geplanten EEG-Reform konkretisiert. Für die Bioenergie heißt es darin, dass eine indirekte Mengensteuerung dadurch erreicht werde, dass sich automatisch die Degression auf fünf Prozent (%) erhöhe, wenn in einem Jahr mehr als 100 MW neu installiert worden seien. Die bisherige Degression werde auf die Quartale verteilt und die Förderhöhe jeweils zum Quartalsbeginn geändert. Die Degression betrage 0,5 % pro Quartal.
Der Förderabschlag soll sich nach den Plänen der Bundesregierung auf 1,27 % erhöhen, wenn mehr als 100 MW im Betrachtungszeitraum von jeweils zwölf Monaten zugebaut wurden. Diese Anpassung gilt für Anlagen, die ein Jahr nach der Betrachtungsperiode in Betrieb genommen werden.
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