Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) berichtet, ergänzt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. für 2020 ihre sieben Gütesiegel um ein neues, den „UrlaubsKinderhof“. Dieses Siegel soll Ferienhöfe auszeichnen, die besonders kinderfreundlich sind, bei denen Familien mit Kindern herzlich willkommen sind und die über hofeigene kinderfreundliche Freizeitangebote verfügen.
Pflichtkriterien und Zusatzkriterien für Gütesiegel
„Mit dieser Auszeichnung erhalten Familien eine wertvolle Orientierung bei der Auswahl ihres Urlaubshofes“ erklärt Ute Mushardt, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft.
Nur wer die 25 Pflichtkriterien und mindestens drei der acht Zusatzkriterien erfüllt, sich regelmäßig alle drei Jahre von unabhängigen Prüfern testen lässt und die Sicherheitscheckliste abarbeitet, erhält die Auszeichnung. Von hofeigenen kinderfreundlichen Freizeitangeboten über einen wetterunabhängigen, sicheren Spielbereich bis hin zu kostenfreien Verleihangeboten.
Urlaubshöfe: Acht verschiedene Qualitätssiegel
Als erster bundesweiter „Qualitätsgeprüfter UrlaubsKinderhof" wurde der Hof Thomsen in Groß Kordshagen, Mecklenburg-Vorpommern, ausgezeichnet. Die Besonderheit des neuen Gütesiegels: Der UrlaubsKinderhof verknüpft klassifizierte Familien-Übernachtung mit hofeigenen Familien-Erlebnissen.
Im Mittelpunkt stehen Familien beziehungsweise Reisende mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren. Die BAG-Gütesiegel sind seit 2007 am Markt und über 1.100 Urlaubshöfe werben bundesweit auf www.landsichten.de mit mindestens einem der acht Qualitätssiegel.
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