Bisher ist der Runderlass zur Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung in Form eines "flächendeckenden Düngekatasters" nicht in Kraft getreten. Grund dafür seien die Verzögerungen bei der Novellierung der
Düngeverordnung durch den Bund. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten aus. "In einem Vorentwurf war auch die Forderung nach einem stärkeren Datenabgleich enthalten, so dass Hoffnung auf eine bundesweite Regelung bestand. Im aktuellen Entwurf der Bundesregierung ist jedoch kein Vorstoß für mehr Datentransparenz mehr enthalten.", heißt im Antwortschreiben.
Daher fehle zurzeit noch die automatisierte Verwendung des betrieblichen Nährstoffvergleichs. Ein solcher Nährstoffvergleich liege zwar bei allen Betrieben bereits vor, sei aber der Düngebehörde nur im Einzelfall auf Anforderung vorzulegen. Sobald jedoch die beteiligten Ressorts den Entwurf geprüft haben, soll der Erlass unverzüglich in Kraft treten, so die Aussage.
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